BaFin konsultiert Änderung der FinaRisikoV

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  • Vorbereitende Beratung zur Umsetzung weiterentwickelter Meldevorschriften, insbesondere zu den Änderungen, die den ICAAP, ILAAP oder Informationen zu Zinsschockszenarien betreffen
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Am 15. Juli 2019 hat die BaFin den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung (FinaRisikoV) zur Konsultation gestellt. Hintergrund der Konsultation 15/2019 (BA) ist die Übernahme zweier Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in die nationale Verwaltungspraxis der BaFin, woraus Änderungen der FinaRisikoV resultieren.

Zum einen waren aufgrund der EBA-Leitlinie 2016/10 – „Leitlinien zu für SREP erhobene ICAAP- und ILAAP-Informationen“ – zwei neue Meldevordrucke erforderlich. Mithilfe dieser Vordrucke werden nun erstmals Informationen zur mehrjährigen Kapitalplanung des Internal Capital Adequacy Process (ICAAP) sowie zum Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) der Institute erhoben.

Darüber hinaus ist mit der Umsetzung der EBA-Leitlinien 2018/02 – „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ – erstmalig die Einholung weiterer Informationen zu den Zinsschockszenarien erforderlich.

Insgesamt nimmt die BaFin die Änderung der FinaRisikoV aber auch zum Anlass, die Stichtage zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen zu vereinheitlichen und weitere Änderungen zur Effizienzsteigerung der Meldeprozesse vorzunehmen. In diesem Zusammenhang werden Meldefelder und -abschnitte für Informationen, die von der Aufsicht künftig nicht mehr benötigt werden, entfallen.

Noch bis zum 31. August 2019 nimmt die BaFin Stellungnahmen entgegen.

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