Aktivierung antizyklischer Kapitalpuffer

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Am 28. Juni 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Allgemeinverfügung zur Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer erlassen. Damit erhöht sie die Quote erstmalig zum 1. Juli 2019 von 0 auf 0,25 Prozent. Zuvor hatte der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) der BaFin die Erhöhung des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers empfohlen.

Zweck des antizyklischen Kapitalpuffers, der für Banken gilt, ist die präventive Stärkung der Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber den zyklischen Systemrisiken, die sich in der langen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und niedriger Zinsen aufgebaut haben. Er soll damit die Eigenkapitalbasis des Bankensektors stärken und die nachhaltige Kreditvergabe an die Realwirtschaft durch Aufbau eines Puffers im Bankensystem – insbesondere in Stressphasen – unterstützen.

Die neuen Pufferanforderungen sind ab dem Aktivierungszeitpunkt innerhalb von zwölf Monaten, d. h. spätestens ab dem dritten Quartal 2020, zu erfüllen.

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