Die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) hat Ende 2025 und Anfang 2026 mehrere Entwürfe technischer Standards veröffentlicht. Diese schaffen erstmals eine EU-weit einheitliche Methodik zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken und legen fest, wie die AMLA ab 2028 risikobasiert Institute für die direkte Beaufsichtigung auswählt.
Entwürfe vom 18. Dezember 2025: Risikobewertung und Auswahlverfahren
Am 18. Dezember 2025 veröffentlichte die AMLA zwei Entwürfe von Regulatory Technical Standards (RTS). Diese betreffen zum einen eine gemeinsame Methodik (Datenpunkte und Kriterien) zur EU-weit einheitlichen Bewertung von Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zum anderen legen sie fest, wie diese Risiken der Auswahl von direkt beaufsichtigten Unternehmen zugrunde gelegt werden.
Dieser harmonisierte Ansatz bedeutet, dass AMLA und nationale Aufsichtsbehörden dasselbe Verständnis von Risiken haben werden, was zu einer robusteren und konsistenteren Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaufsicht in ganz Europa führt. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission werden diese Regeln direkt in allen Mitgliedstaaten gelten.
Zusätzlich leitete die AMLA eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf eines Implementing Technical Standard (ITS) ein. Dieser regelt die Zusammenarbeit von nationalen Aufsichtsbehörden und AMLA bei der direkten Aufsicht ausgewählter Finanzinstitute ab 2028. Er umfasst den Zeitplan, die Schritte für das Auswahlverfahren der Verpflichteten, die Datenmeldung der Institute sowie die Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen nationalen Behörden und AMLA. Die Konsultationsfrist endete am 27. Januar 2026.
Entwürfe vom 9. Februar 2026: Standards für Verpflichtete und Sanktionierung
Am 9. Februar 2026 leitete die AMLA eine Konsultation zu drei weiteren RTS-Entwürfen ein. Im ersten Entwurf schlägt sie Kriterien vor, wie Geschäftsbeziehungen, gelegentliche Transaktionen und verknüpfte Transaktionen zu identifizieren sind, die Grundlage für die Anwendung der Pflichten zur Kunden- und Risikoüberwachung sind.
Der zweite Entwurf beschreibt, wie Verpflichtete Identitäten überprüfen und eine kontinuierliche Überwachung risikobasiert und proportional durchführen können. Er baut auf dem einschlägigen Regelwerk der EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung auf.
Im dritten Entwurf schlägt die AMLA einen Ansatz vor, wie geldwäschebezogene Verstöße bewertet, klassifiziert und sanktioniert werden können. Dieser Standard soll einen gemeinsamen Aufsichtsansatz zur Bewertung, Kategorisierung und Reaktion auf Verstöße gegen die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspflichten der Institute etablieren.
AMLA-Vorsitzende Bruna Szego erklärte: „Mit diesen Instrumenten machen wir Fortschritte bei einigen unserer wichtigsten Mandate. Wir setzen klare und verhältnismäßige Regeln für den privaten Sektor, während wir gleichzeitig sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden in der gesamten EU diese einheitlich durchsetzen können.“
Die AMLA begrüßt Stellungnahmen von allen Interessengruppen. Für die Konsultationen zu Customer Due Diligence und Enforcement wird besonders um Beiträge aus dem Nicht-Finanzsektor gebeten, da dieser an den EBA-Konsultationen Anfang 2025 nur begrenzt teilgenommen hatte. Eine öffentliche Anhörung zu den Entwürfen zu Geschäftsbeziehungen und Kundensorgfaltspflichten war für den 24. März 2026 geplant.
Hintergrund: AMLA und direkte Aufsicht ab 2028
Die AMLA hat am 1. Juli 2025 ihre operative Arbeit in Frankfurt am Main aufgenommen. Ab 2028 wird die AMLA 40 der komplexesten und risikoreichsten Finanzinstitute oder Gruppen in der EU direkt beaufsichtigen. Das Auswahlverfahren basiert auf objektiven Kriterien, die in der AMLA-Verordnung festgelegt sind.
Die heute angekündigten Instrumente sind die ersten von mehreren vorbereitenden Schritten im Vorfeld des direkten Aufsichtsmandats der AMLA für 2028. Im Jahr 2026 wird die AMLA weiterhin mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Risikobewertungsmethodik und das Auswahlverfahren zu testen und sicherzustellen, dass der Rahmen robust und zweckmäßig ist, bevor er in Kraft tritt.
Bedeutung für die Praxis
Die veröffentlichten Standards schaffen erstmals eine harmonisierte Grundlage für die Geldwäscheaufsicht in der gesamten EU. Für Banken, Finanzdienstleister und andere Verpflichtete bedeutet dies:
Einheitliche Risikobewertung: Alle Aufsichtsbehörden in der EU werden dieselbe Methodik zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken anwenden.
Vorbereitung auf direkte Aufsicht: Institute mit hohem Risikoprofil, die grenzüberschreitend tätig sind, sollten sich auf die Möglichkeit vorbereiten, ab 2028 direkt von der AMLA beaufsichtigt zu werden.
Harmonisierte Sorgfaltspflichten: Die Standards zu Geschäftsbeziehungen und Customer Due Diligence schaffen EU-weit einheitliche Anforderungen an die Identifikation von Kunden und die laufende Überwachung.
Einheitliches Sanktionsregime: Die Standards zur Bewertung und Sanktionierung von Verstößen führen zu einer konsistenteren Durchsetzung von Geldwäschevorschriften in der gesamten EU.
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