Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Lageberichterstattung im veränderten makroökonomischen Umfeld zum ergänzenden Enforcement-Schwerpunkt für das Geschäftsjahr 2025 erklärt. Dies hat bei Unternehmen und Abschlussprüfern Unsicherheiten ausgelöst – insbesondere zur Frage, ob die Prognoseberichterstattung künftig ausgeweitet werden muss.
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW FAB) hat hierzu am 3. Februar 2026 Stellung genommen und sorgt für Klarstellung.
Management Approach bleibt maßgeblich
Nach Auffassung des FAB bleibt es bei der bisherigen Rechtslage:
Unternehmen müssen im Prognosebericht ausschließlich die bedeutsamsten Leistungsindikatoren prognostizieren, die auch im Wirtschaftsbericht dargestellt werden.
Damit bestätigt das IDW den sogenannten Management Approach: Maßgeblich sind die Kennzahlen, die das Unternehmen intern zur Steuerung verwendet.
Eine generelle Pflicht zur Prognose weiterer, darüber hinausgehender Indikatoren besteht nicht.
Hintergrund der Unsicherheit
Die BaFin hatte betont, dass Unternehmen einen „objektivierten Maßstab“ in der Berichterstattung verwenden und sich nicht allein auf subjektive Einschätzungen stützen sollten.
Dies wurde teilweise so interpretiert, dass künftig zusätzliche Kennzahlen in die Prognose einbezogen werden müssen.
Dieser Auslegung tritt der FAB nun ausdrücklich entgegen.
Ausnahmefälle: Wenn zusätzliche Angaben erforderlich sein können
In besonderen Situationen – etwa bei angespannter Liquiditätslage – kann eine reine Fokussierung auf die bisherigen Leistungsindikatoren jedoch nicht ausreichen.
In solchen Fällen ist zu prüfen, ob:
- sich die steuerungsrelevanten Kennzahlen geändert haben oder
- ergänzende Angaben im Lagebericht (insbesondere in der Risikoberichterstattung) erforderlich sind.
Einordnung für die Praxis
Für Unternehmen bedeutet die Stellungnahme vor allem Rechtssicherheit:
- Keine pauschale Ausweitung der Prognosepflichten
- Fokus weiterhin auf den internen Steuerungsgrößen
Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild der zukünftigen Entwicklung vermittelt – insbesondere in wirtschaftlich angespannten Situationen.
Ausblick
Eine mögliche Erweiterung der Prognoseanforderungen wäre nur über eine Anpassung des Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) bzw. des DRS 20 zu erwarten.
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