Das Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zur außervertraglichen Kreditunterstützung bei Verbriefungstransaktionen setzt die gleichnamigen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA/GL/2016/08) in die deutsche Aufsichtspraxis um.
Insbesondere wird darin konkretisiert, wie gemäß den Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR) marktübliche Konditionen definiert werden und aufgrund welcher Struktur ein Geschäft keine Kreditunterstützung darstellt. Darüber hinaus werden die entsprechenden Melde- und Dokumentationspflichten dargelegt.
Das zusammen mit der Deutschen Bundesbank erarbeitete Rundschreiben 13/2018 richtet sich an Institute, Institutsgruppen sowie (gemischte) Finanzholding-Gruppen und ist mit dem 25. Oktober 2018 in Kraft getreten.
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