Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Bundesrat verweigert Zustimmung

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (im Folgenden „HinSchG“) verweigert. Das HinSchG dient der Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht.

Ursprünglich sollte die Richtlinie bereits im Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden (wir berichteten).

Starke bürokratische Belastung von Unternehmen

Grund für die Verweigerung der Zustimmung durch den Bundesrat sei vor allem, dass die Regelungen des HinSchG die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie bei Weitem übertreffen würden. Dies könne vor allem kleine und mittlere Unternehmen stark belasten. So sehe das HinSchG insbesondere eine erhebliche Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs wie die verpflichtende Möglichkeit zur Abgabe anonymer Meldungen vor.

Über das weitere Vorgehen muss nun im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt werden. Das Inkrafttreten des HinSchG verzögert sich deshalb erneut.

Handlungsbedarf

Behalten Sie das Gesetzgebungsverfahren zum HinSchG weiter im Auge und prüfen Sie bereits jetzt dessen Anforderungen und Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Die CASIS Rechtsanwaltsgesellschaft steht Ihnen hierbei gerne unterstützend zur Seite. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Funktion der externen Ombudsperson.

Veröffentlicht in Allgemein