Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat Entwürfe für gruppenweite AML/CFT-Anforderungen sowie Leitlinien zur unternehmensweiten Risikoanalyse veröffentlicht. Die Dokumente waren Gegenstand öffentlicher Konsultationen und geben einen Einblick in die geplanten Mindeststandards für Verpflichtete.
Konsultationen als Teil der europäischen AML-Aufsicht
Gemäß Pressemeldung der AMLA vom 16. April 2026 umfassen die Konsultationen zwei Entwürfe:
- einen regulatorischen technischen Standard (Regulatory Technical Standards – RTS) zu gruppenweiten Anforderungen und
- Leitlinien zur unternehmensweiten Risikoanalyse (Business-Wide Risk Assessment).
Beide Vorhaben sind Teil der Entwicklung einer europaweiten aufsichtsrechtlichen Methodik zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Sie stehen zudem im Zusammenhang mit der Vorbereitung der künftigen direkten Aufsicht der AMLA über ausgewählte Verpflichtete.
Zur Erprobung ihrer Risikobewertungsmodelle hat die AMLA bereits eine Datenerhebung gestartet.
Entwurf zu gruppenweiten Anforderungen
Der Entwurf des regulatorischen technischen Standards basiert auf Art. 16 Abs. 4 und Art. 17 Abs. 3 der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR).
Nach Angaben der AMLA definiert der Entwurf Mindeststandards für gruppenweite AML/CFT-Vorkehrungen. Er berücksichtigt sowohl grenzüberschreitende Sachverhalte als auch Tätigkeiten verpflichteter Unternehmen in Drittstaaten.
Ziel der vorgesehenen Anforderungen ist es, Unternehmensgruppen einen konsolidierten Überblick über Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der gesamten Gruppe zu ermöglichen. Darauf aufbauend sollen Richtlinien, Verfahren und Kontrollfunktionen entsprechend ausgestaltet werden.
Leitlinien zur unternehmensweiten Risikoanalyse
Parallel konsultiert die AMLA einen Entwurf von Leitlinien nach Art. 10 Abs. 4 AMLR zur unternehmensweiten Risikoanalyse.
Die Leitlinien sehen Mindestanforderungen für verpflichtete Unternehmen des Finanz- und Nichtfinanzsektors vor. Nach dem Entwurf sollen Unternehmen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über sämtliche Geschäftsbereiche hinweg identifizieren und bewerten.
Die Anforderungen sollen risikoorientiert und verhältnismäßig angewendet werden und dabei insbesondere Größe, Geschäftsmodell und individuelles Risikoprofil eines Unternehmens berücksichtigen. Ziel ist es, Institute bei risikobasierten Entscheidungen zur Steuerung ihrer spezifischen Risiken zu unterstützen.
Stand der Konsultationen
Die AMLA hat die beiden Konsultationen zeitlich getrennt angesetzt. Die Konsultation zum Entwurf des regulatorischen technischen Standards (RTS) zu gruppenweiten Anforderungen endete am 15.06.2026. Für den Entwurf der Leitlinien zur unternehmensweiten Risikoanalyse war eine Beteiligung bis zum 15.07.2026 vorgesehen.
Fazit
Mit den beiden Konsultationen konkretisiert die AMLA ihre Arbeiten an einem einheitlichen europäischen Rahmen für das Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken. Im Mittelpunkt stehen Mindeststandards für gruppenweite AML/CFT-Vorkehrungen sowie Anforderungen an die unternehmensweite Risikoanalyse. Die Konsultationen sind Teil der Vorbereitung der künftigen europäischen Aufsichtssystematik.
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