Am 7. Dezember 2024 sind die Änderungen der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV) in Kraft getreten. Diese Neuerungen setzen die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) zu Sanierungsplanindikatoren um und bringen Anpassungen zur Entlastung der Institute bei der Sanierungsplanung.
Wesentliche Änderungen der MaSanV
Die überarbeitete MaSanV umfasst zwei zentrale Neuerungen:
- Umsetzung der EBA-Leitlinien (EBA/GL/2021/11):
- Die neuen Regelungen basieren auf den Leitlinien der EBA zu Sanierungsplanindikatoren. Diese sollen Institute dabei unterstützen, ihre Frühwarnsysteme zu optimieren und im Krisenfall schneller reagieren zu können.
- Reduktion des Verwaltungsaufwands:
- Bestimmte Vorgaben zur Sanierungsplanung wurden vereinfacht, um den Aufwand für Institute zu reduzieren.
Anpassungen durch die BaFin
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr Merkblatt zur Sanierungsplanung an die Änderungen der MaSanV angepasst. Das Merkblatt bietet:
- Ergänzende Erläuterungen zu den neuen Regelungen,
- Praxisnahe Hinweise, die das Verständnis und die Anwendung der MaSanV erleichtern.
Diese Erläuterungen sind aus Gründen der Rechtsförmlichkeit nicht direkt in der MaSanV enthalten.
Hintergrund: Anforderungen an die Sanierungsplanung
Gemäß § 12 Abs. 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) müssen alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die Capital Requirements Regulation (CRR) fallen, einen Sanierungsplan erstellen.
- Vereinfachte Anforderungen: Für nicht systemgefährdende Institute kann die BaFin reduzierte Anforderungen festlegen (§ 19 Abs. 1 SAG).
- Befreiung: Mitglieder eines institutsbezogenen Sicherungssystems können vollständig von der Sanierungsplanung befreit werden. In solchen Fällen übernimmt das Sicherungssystem die Erstellung des Sanierungsplans.
Bedeutung der Änderungen
Die neuen Regelungen stärken die Krisenresilienz von Finanzinstituten und verbessern die Frühwarnmechanismen durch klare Indikatoren. Gleichzeitig erleichtern die vereinfachten Anforderungen kleineren Instituten die Einhaltung der Vorschriften.
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