KAMaRisk-Novelle: BaFin konsultierte vereinfachte Risikomanagement-Vorgaben für KVG

Die BaFin hat den Entwurf einer überarbeiteten KAMaRisk zur Konsultation gestellt und will damit Komplexität reduzieren sowie Anforderungen stärker harmonisieren. Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten die Konsultationsfassung prüfen, da insbesondere die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds neu geregelt wird.

Hintergrund: FRiG und AIFMD II als Treiber

Auslöser der Überarbeitung ist vor allem das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG), mit dem die EU-Richtlinie AIFMD II in deutsches Recht umgesetzt wird. Diese schafft EU-weit harmonisierte Vorgaben für Kreditfonds und macht eine Anpassung der bisherigen KAMaRisk-Regelungen erforderlich. Über weitere KAGB-Änderungen durch das FRiG hatten wir bereits im Zusammenhang mit StoFöG und BRUBEG berichtet.

Vereinfachte Vorgaben zur Kreditvergabe durch AIF

Die bisherigen KAMaRisk-Regelungen zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds orientierten sich stark an bankaufsichtlichen Vorgaben. Der Konsultationsentwurf sieht hier weniger komplexe Anforderungen vor und trägt damit der spezifischen Struktur von Kreditfonds gegenüber klassischen Kreditinstituten Rechnung.

Abbau von Doppelungen mit DORA

Der Entwurf streicht zudem Regelungen, die sich mit den Vorgaben der DORA-Verordnung überschneiden. Damit reagiert die BaFin auf ein wiederkehrendes Anliegen der Praxis, parallele Anforderungen aus unterschiedlichen Regelwerken zu konsolidieren.

ESG-Risiken und Interne Revision

Neu ist die ausdrückliche Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement der KVG. Außerdem sollen die Anforderungen an die Interne Revision an internationale Standards angeglichen werden, was eine stärkere Vereinheitlichung mit international etablierten Prüfungsgrundsätzen bedeutet.

Fristen und weiteres Vorgehen

Stellungnahmen zur Konsultationsfassung konnten bis zum 1. Juli 2026 bei der BaFin eingereicht werden. Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten den Entwurf zeitnah mit Blick auf eigene Kreditvergabeprozesse, ESG-Integration und Revisionsstandards prüfen und gegebenenfalls Anpassungsbedarf identifizieren, bevor das endgültige Rundschreiben veröffentlicht wird.

Veröffentlicht in Aktuelle Themen