Mit der 9. MaRisk-Novelle haben BaFin und Bundesbank am 30. Juni 2026 eine grundlegend überarbeitete Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement vorgelegt. Banken und Finanzdienstleister profitieren künftig von klareren Vorgaben, weniger Regelungsumfang und spürbaren Erleichterungen je nach Institutsgröße. Der folgende Beitrag zeigt, welche Neuerungen die Novelle mit sich bringt und wer davon profitiert.
Drei neue Größenklassen sorgen für Klarheit
Kernstück der Reform ist die Einführung von drei klar abgegrenzten Größenklassen, die sich vorrangig an der Bilanzsumme orientieren:
- sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme bis zu einer Milliarde Euro,
- kleine Institute (SNCI – Small and Non-Complex Institutions) mit einer Bilanzsumme von bis zu 5 Mrd. Euro im Vierjahresdurchschnitt gemäß der bereits bestehenden CRR-Kriterien, sowie
- die übrigen weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions, LSI).
Institute, die direkt unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank stehen, fallen künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich der MaRisk. Die neue Systematik soll Instituten ermöglichen, zustehende Erleichterungen unmittelbar zu erkennen, ohne diese im Einzelfall aufwendig begründen zu müssen. Nach BaFin-Angaben werden 80 bis 85 Prozent aller Institute von den Änderungen profitieren.
Weniger Stresstests, gestrafftes Berichtswesen
Besonders deutlich fallen die Erleichterungen im Bereich der Stresstests aus: Für sehr kleine Institute reduziert sich die Anzahl der geforderten Tests auf bis zu etwa fünf, teilweise genügt künftig eine jährliche statt einer vierteljährlichen Durchführung. Auch im internen Berichtswesen setzt die Novelle auf mehr Eigenverantwortung der Geschäftsleitung: Zusätzliche Berichte ohne unmittelbaren Steuerungsbezug entfallen, und bei unveränderter Risikolage kann künftig auf bestehende Berichte verwiesen werden.
ESG-Vorgaben neu gebündelt
Trotz der Straffung integriert die Novelle neue inhaltliche Anforderungen, insbesondere zur Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04). Die entsprechenden Vorgaben zur Einbindung von ESG-Risiken wurden in einer einzigen Textziffer gebündelt und lassen für kleinere Institute vereinfachte, auch qualitative Ansätze zu. Ebenso greift die Novelle die – bislang nur als Konsultationsfassung vorliegenden – EBA-Leitlinien zur internen Governance auf, allerdings bewusst zurückhaltend und prinzipienorientiert formuliert.
Deutlich schlankerer Regelungsumfang
Der Gesamtumfang der MaRisk sinkt von 122 auf rund 80 Seiten. Erreicht wurde dies laut BaFin nicht durch inhaltlichen Abbau, sondern durch den Verzicht auf Wiederholungen sowie durch die Überführung kleinteiliger Detailregelungen in allgemeinere Formulierungen. Proportionalität bedeute dabei ausdrücklich keine Absenkung des aufsichtlichen Anspruchs, sondern eine stärkere Ausrichtung an den tatsächlichen Risiken der Institute. In die Erarbeitung der Novelle flossen 35 Stellungnahmen aus der sechswöchigen Konsultationsphase ein, überwiegend von Verbänden und Kreditinstituten; auch das IDW äußerte sich unterstützend zur stärkeren Prinzipienorientierung. Die BaFin kündigte an, die praktischen Auswirkungen der Novelle weiter zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern.
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