Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das Standortfördergesetz verabschiedet. Damit wird das Millionenkreditmeldewesen zum 30. Dezember 2026 eingestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank hatten diese Reform im August 2025 vorgeschlagen (wir berichteten). Die letzte Meldung ist somit zum Stichtag 30. September 2026 abzugeben.
Entlastung für über 3.200 Unternehmen
„Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens baut weiter Bürokratie im Finanzsektor ab“, betont BaFin-Präsident Mark Branson. „Wir befreien Banken, Versicherer und andere Unternehmen von Meldepflichten, die wir nicht mehr brauchen. Die nötigen Informationen erhalten wir mittlerweile aus anderen Quellen.“
Über das Millionenkreditmeldewesen mussten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere Meldepflichtige bislang jedes Quartal alle Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit melden, die eine Million Euro erreichen oder überschreiten. Derzeit unterliegen rund 3.200 Unternehmen dieser Meldepflicht.
Aussagekräftige europäische Datenquellen verfügbar
Die Einstellung des nationalen Meldewesens wird möglich, weil aus europäischen Datenquellen mittlerweile ausreichende Informationen zur Verfügung stehen. Banken übermitteln im Rahmen der EZB-Kreditdatenstatistik (AnaCredit) bereits sehr detaillierte Informationen zu ihren Kreditportfolien an die Bundesbank. AnaCredit ist eine Datenbank mit Einzelkreditinformationen von Banken im Euroraum. Zusätzlich erhebt die Bundesbank seit 2005 Mikrodaten zum Wertpapierbesitz über die Statistik über Wertpapierinvestments.
Die Einstellung erfolgt ersatzlos – es handelt sich nicht um eine Verlagerung der Meldepflichten. Die Institute dürfen nicht durch neue Datenabfragen belastet oder bestehende Meldeanforderungen im Rahmen von AnaCredit ausgeweitet werden.
Standortfördergesetz: Bürokratieabbau und Investitionsförderung
Das Standortfördergesetz verfolgt mehrere Ziele zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort. Dazu gehören die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups, der Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich ohne Minderung des Verbraucherschutzniveaus, die standortfreundliche Umsetzung kapitalmarktrechtlicher EU-Rechtsakte sowie die Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur.
Durch die Maßnahmen zum Bürokratieabbau sollen die Wirtschaft um etwa 76 Millionen Euro und die Verwaltung um etwa 14 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Quelle: BaFin Mitteilung vom 30. Januar 2026
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