EU finalisiert FAQ zur Taxonomie-Berichterstattung für Finanzunternehmen

Am 8. November 2024 hat die Europäische Kommission ein finales Dokument mit Fragen und Antworten (FAQ) zur EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Die „Bekanntmachung der Kommision zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntmachung der Kommission) C/2024/6691“, die im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert wurde, bietet Finanzunternehmen zusätzliche Orientierung zur Auslegung und Umsetzung der Verordnung.

Ziel der FAQ

Diese Leitlinien sollen Finanzunternehmen dabei unterstützen, ihre Key-Performance- Indikatoren (KPI) im Rahmen der Offenlegungspflichten korrekt zu melden. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Taxonomie-Berichterstattung, die Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nachhaltige Finanzierungen sicherstellen soll.

Inhalte der finalen Version

Die finale Version der FAQ entspricht im Wesentlichen dem Entwurf, der bereits im Dezember 2023 veröffentlicht wurde. Sie enthält:

  • Klarstellungen zur Berechnung und Offenlegung von KPIs
  • Hinweise zur praktischen Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Fazit

Die finalisierten Leitlinien der Europäischen Kommission bieten Finanzunternehmen wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung. Unternehmen sollten die FAQ intensiv prüfen, um ihre Berichterstattungspflichten effizient und regelkonform zu erfüllen.

Veröffentlicht in Allgemein