Adressenausfallrisiken: Neuer IDW Rechnungslegungshinweis zur Pauschalwertberichtigung von Kreditinstituten verabschiedet

Hintergrund | Kreditinstitute sind nach dem Handelsrecht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB) dem sogenannten Vorsichtsprinzip verpflichtet: einer vorsichtigen Bewertung der im Jahres- oder Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände. […]

Weiterlesen… from Adressenausfallrisiken: Neuer IDW Rechnungslegungshinweis zur Pauschalwertberichtigung von Kreditinstituten verabschiedet