Prüfungsschwerpunkte der DPR für 2020


Hintergrund:

Am 22. Oktober 2019 hat die ESMA (European Securities and Markets Authority) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für 2020 veröffentlicht. Sie betreffen IFRS-Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen aus dem Kalenderjahr 2019.

Auf nationaler Ebene werden diese in regelmäßigen Abständen von der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) überprüft. Dabei fokussiert sich die DPR auf bestimmte Aspekte, die sich an den von der ESMA festgelegten Schwerpunkten orientieren und um nationale, wie z. B. die Lagebericht­erstattung, ergänzt werden.


DPR-Prüfungsschwerpunkte 2020:

Die DPR hat ihre Prüfungsschwerpunkte am 18. November 2019 veröffentlicht. Die ersten drei Schwerpunkte stellen die gemeinsam mit der ESMA identifizierten „European Common Enforcement Priorities“ dar, die letzten zwei Schwerpunkte sind nationale Spezifika.

  • Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • „Follow up“ ausgewählter Aspekte der Anwendung von
    • IFRS 9 Finanzinstrumente (nur bei Kreditinstituten) 
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bei Nicht-Finanzinstituten)
  • Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (inkl. Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)
  • Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken –  IAS 36
    • Bestimmung der sachgerechten Ebene des Wertminderungstests (Segmentgrenzen IAS 36.80 (b), zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) statt einzelnem Vermögenswert IAS 36.22; IAS 36.66)
    • Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe plausibler Annahmen und unter Berücksichtigung des speziellen Risikos des Vermögenswerts bzw. der ZGE (IAS 36.30 ff.; IAS 36.A17 (a)) 
    • Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung aus der Perspektive eines unabhängigen Marktteilnehmers (IFRS 13.22) und unter Beachtung der Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13.72 ff.); ggf. Erfordernis einer Kalibrierung der Inputparameter anhand des Transaktionspreises beim erstmaligen Ansatz (IFRS 13.64)
    • Auswirkungen von IFRS 16 auf den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert
  • Konzernlagebericht
    • Darstellung der Auswirkungen von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage  (§ 315 Abs. 1 Satz 1 HGB)
    • Darstellung und Berechnung von bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Erstanwendung von IFRS 16, insbesondere Bereinigung von Effekten bei alternativen Leistungskennziffern, Anfertigung einer Überleitungsrechnung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (§ 315 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB)
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