Für die Prüfung der Konzern- und Jahresabschlüsse sowie der zugehörigen Lageberichte in 2019 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) am 15. November 2018 die nachfolgenden einheitlichen europäischen Prüfungsschwerpunkte – übernommen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) – bekannt gegeben:
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden)
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente)
- Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse)
In Ergänzung dazu hat die DPR folgende zwei nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
- Konzernlagebericht: Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage gemäß Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB)
- Segmentberichterstattung unter Berücksichtigung unternehmensinterner Berichterstattung und folgender Einzelaspekte
- Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11–8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
- Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei der Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25–8.27)
- Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
- Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.33–8.34)