Prüfungsschwerpunkte der DPR für 2019

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Für die Prüfung der Konzern- und Jahresabschlüsse sowie der zugehörigen Lageberichte in 2019 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) am 15. November 2018 die nachfolgenden einheitlichen europäischen Prüfungsschwerpunkte – übernommen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) – bekannt gegeben:

  • Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden)
  • Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente)
  • Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse)

In Ergänzung dazu hat die DPR folgende zwei nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • Konzernlagebericht: Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage gemäß Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB)
  • Segmentberichterstattung unter Berücksichtigung unternehmensinterner Berichterstattung und folgender Einzelaspekte
    • Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11–8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
    • Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei der Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25–8.27)
    • Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
    • Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.33–8.34)
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