Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 17. Juni 2025 den Entwurf einer überarbeiteten Fassung des Prüfungsstandards IDW EPS 983 zur Prüfung interner Revisionssysteme veröffentlicht. Die Neufassung berücksichtigt aktuelle internationale Entwicklungen und gesetzliche Vorgaben und richtet sich an Berufsangehörige im Bereich der Prüfung von Internen Revisionssystemen – insbesondere in regulierten Branchen wie dem Finanzdienstleistungssektor.
Hintergrund zur Neufassung des IDW EPS 983 n.F. (06.2025)
Die bisherige Fassung des IDW EPS 983 stammt aus dem Jahr 2017. Wesentliche Entwicklungen auf internationaler und nationaler Ebene haben eine Aktualisierung notwendig gemacht. Der jetzt vorliegende Entwurf enthält eine vorläufige Berufsauffassung und kann – im Einklang mit dem IDW PS 201 n.F. – im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit und des beruflichen Ermessens bereits berücksichtigt werden, sofern er nicht im Widerspruch zu geltenden Prüfungsstandards steht. Der HFA hat zudem eine ausdrückliche Empfehlung zur Anwendung des Entwurfs ausgesprochen.
Gründe für die Überarbeitung
Die Notwendigkeit der Neufassung des IDW EPS 983 ergibt sich im Wesentlichen aus drei Entwicklungen:
1. Neue Global Internal Audit Standards (IIA, 2024)
Am 9. Januar 2024 hat das Institute of Internal Auditors (IIA) die überarbeiteten Global Internal Audit Standards (sog. GIAS) veröffentlicht. Diese Standards sind das Ergebnis eines mehrjährigen Projekts zur Weiterentwicklung des International Professional Practices Framework® (IPPF®) und ersetzen die vorherige Fassung aus dem Jahr 2017 – auf der der bisherige IDW EPS 983 basierte. Daraus ergibt sich Anpassungsbedarf für den IDW-Standard, um die Kompatibilität mit dem neuen IPPF sicherzustellen.
2. Anforderungen aus dem FISG
Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) hat neue Anforderungen an die Einrichtung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme formuliert. Diese gesetzlichen Neuerungen wurden im Rahmen der Standardüberarbeitung berücksichtigt.
3. Überarbeitung der EU-APrVO-bezogenen Anwendungshinweise
Die aktualisierten Anwendungshinweise zur EU-Verordnung zur Abschlussprüfung (EU-APrVO), insbesondere aus dem IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen, sind nun ebenfalls Bestandteil der Neufassung.
Änderungen im Aufbau des Standards
Im Zuge der Neufassung entfallen die bisherigen Anhänge:
• Anlage 1: Kriterienkatalog zur Prüfung des Internen Revisionssystems
• Anlage 2: Bewertungsverfahren zur Unterstützung der Gesamtbeurteilung
Diese Anhänge wurden ersatzlos gestrichen, da sie nicht mehr mit dem aktuellen IPPF in Einklang stehen. Der Entwurf stellt keine grundlegende inhaltliche Überarbeitung des Standards dar, wie sie gegebenenfalls im Rahmen eines künftigen Projekts erfolgen könnte.
Beteiligung am Konsultationsprozess
Der Entwurf des IDW EPS 983 n.F. (06.2025) steht auf der Website des IDW zum Download bereit. Ergänzungs- und Änderungsvorschläge können bis zum 30. September 2025 schriftlich eingereicht werden (per E-Mail an stellungnahmen@idw.de oder postalisch an die Geschäftsstelle des IDW). Die eingegangenen Stellungnahmen werden veröffentlicht, sofern dies nicht ausdrücklich vom Verfasser abgelehnt wird.
Ausblick
Die endgültige Verabschiedung der Neufassung wird nach Auswertung der Stellungnahmen erfolgen. Bis dahin bietet der Entwurf eine relevante Orientierungshilfe für Prüfende, insbesondere im Bankensektor und bei Finanzdienstleistern, zur Anwendung aktueller Standards bei der Beurteilung interner Revisionssysteme.
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