Mit dem IDW PS KMU 10 (03.2025) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen neuen Prüfungsstandard veröffentlicht, der sich speziell an die Prüfung von Konzernabschlüssen weniger komplexer Einheiten (KMU) richtet. Dieser Standard ergänzt die bisherigen neun IDW PS KMU-Standards (Stand: 09.2022) und gilt für Prüfungen von Konzernabschlüssen für Zeiträume ab dem 15. Dezember 2024. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Der Standard ist insbesondere für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Finanzdienstleister mit Prüfungsmandaten in KMU-Konzernen relevant. Er bringt strukturelle Klarheit über Pflichten, Prüfungsplanung und Kommunikation im Prüfungsprozess.
Anwendungsbereich und Ausschlusskriterien
Der neue Prüfungsstandard findet Anwendung, wenn ein Konzernabschluss eines KMU zu prüfen ist – unabhängig davon, ob ein formaler Konzern i.S.d. § 290 HGB vorliegt. Er bezieht sich auch auf sogenannte „aggregierte Abschlüsse“, bei denen mehrere Geschäftseinheiten oder -sparten in einem Jahresabschluss konsolidiert werden.
Nicht anwendbar ist der Standard, wenn:
- absolute Ausschlussgründe nach IDW PS KMU 1 (Tz. 21) vorliegen,
- kein uneingeschränkter Zugang zu Informationen oder Personen im Konzern besteht,
- oder der Konsolidierungsprozess als komplex einzustufen ist.
Einbindung von Teilbereichsprüfern
Ein zentrales Element des Standards ist die koordinierte Zusammenarbeit mit Teilbereichsprüfern. Diese können je nach Expertise und lokaler Kenntnis in alle Phasen der Konzernabschlussprüfung eingebunden werden. Die Verantwortung für Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht bleibt jedoch beim Konzernabschlussprüfer.
Zur Qualitätssicherung ist insbesondere sicherzustellen, dass Teilbereichsprüfer:
- die berufsrechtlichen Verhaltensanforderungen kennen und einhalten,
- über hinreichende Ressourcen und Kompetenzen verfügen,
- und prüferische Tätigkeiten dokumentieren, die vom Konzernabschlussprüfer verwertet werden können.
Prüfungsplanung und Wesentlichkeit
Der Konzernabschlussprüfer ist verpflichtet, eine Prüfungsstrategie sowie ein Prüfungsprogramm zu entwickeln. Dabei werden Toleranzwesentlichkeiten je Teilbereich festgelegt, um das Aggregationsrisiko zu minimieren. Die Werte müssen den Teilbereichsprüfern aktiv kommuniziert werden.
Zudem ist sicherzustellen, dass diese Schwellenwerte so gewählt sind, dass sie die Konsolidierung in ihrer Gesamtheit angemessen abdecken.
Konsolidierungsprozess und Risikobeurteilung
Der Prüfungsstandard fordert eine strukturierte Analyse der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss, insbesondere solcher, die aus dem Konsolidierungsprozess selbst resultieren. Dazu zählen:
- Angemessenheit und Vollständigkeit der Konsolidierungsanpassungen,
- potenzielle Management-Beeinflussung bei Konsolidierungsentscheidungen,
- sowie die Frage, ob sämtliche erforderlichen Einheiten korrekt einbezogen wurden.
Berichterstattung und Dokumentation
Im Prüfungsbericht muss klar zwischen Prüfungsgegenstand, -umfang und -ergebnissen differenziert werden. Der Bestätigungsvermerk darf keine explizite Bezugnahme auf einzelne Teilbereichsprüfer enthalten.
Neu ist auch die Möglichkeit zur Zusammenfassung des Prüfungsberichts für Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 325 Abs. 3a HGB, sofern die Anforderungen an beide Berichte vollständig erfüllt sind.
Relevanz für Banken und Finanzdienstleister
Für Institute, die regelmäßig Konzernabschlüsse weniger komplexer Einheiten prüfen oder solche Prüfungen beauftragen, schafft der IDW PS KMU 10 eine klare, rechtskonforme Struktur. Dies ist insbesondere relevant:
- im Kreditwürdigkeitsprüfungsprozess,
- bei aufsichtsrechtlichen Berichtsanforderungen,
- und bei internen Kontrollbewertungen.
Die genaue Kenntnis der Anforderungen hilft, Compliance-Risiken zu minimieren und Prüfungskosten effizienter zu steuern.
Weiterführende Informationen
Der vollständige Text des IDW PS KMU 10 (03.2025) kann über die Website des IDW bestellt werden. Der Standard basiert auf den internationalen ISA-Prinzipien und wurde an deutsche handels- und berufsrechtliche Vorschriften angepasst. Er ersetzt keine bestehenden Standards, sondern ergänzt diese für den spezifischen Anwendungsfall weniger komplexer Konzerne.
Quellen:
- IDW PS KMU 10 (03.2025), Stand: 12.03.2025
- IDW PS KMU 1-9 (09.2022), Stand: 28.09.2022