Kurz notiert: Überarbeitung der Prüfungshinweise für die (Bestätigungs-)Vermerke des Abschlussprüfers nach KAGB und VermAnlG

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Nach den neugefassten Prüfungsstandards der IDW PS 400er-Reihe n.F. zum Inhalt eines Bestätigungsvermerks wurde auch die Überarbeitung verschiedener Prüfungshinweise für die Vermerke des Abschlussprüfers nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) über die Prüfung der Sondervermögen, Investmentkommandit- und Investmentgesellschaften sowie Emittenten von Vermögensanlagen erforderlich.

Die überarbeiteten Prüfungshinweise wurden in den IDW Fachnachrichten vom November 2018 veröffentlicht.

Sie enthalten auch einige Klarstellungen in Bezug auf die Besonderheiten bei der Durchführung und Berichterstattung von Abschlussprüfungen bei Investmentvermögen und Vermögensanlagen. In den neuen Bestätigungsvermerken ist vor allem auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters – KAMs) einzugehen. Diese werden nach Ermessen des Abschlussprüfers festgelegt, aber die Kontrollgremien wie Aufsichtsrat oder dessen Prüfungsausschuss können auch maßgeblichen Einfluss nehmen.

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