Heubeck-Richttafeln 2018 G: Kein Update erforderlich

Die Heubeck-Richttafeln 2018 G müssen aus aktuarieller Sicht derzeit nicht aktualisiert werden. Zu diesem Ergebnis kommen die Deutsche Aktuarvereinigung DAV und das Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung IVS nach einer Überprüfung der Tafeln. Sie dienen vielen Bilanzierenden als Grundlage für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen.

Die Analyse umfasst die Jahre 2016 bis 2024. Den am 20. Juli 2026 veröffentlichten Ergebnisbericht zufolge bilden die Richttafeln die beobachteten Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten weiterhin insgesamt gut ab.

Zwar kam es in den Pandemiejahren 2020 bis 2022 zu einer deutlichen Übersterblichkeit. Deren Auswirkungen auf den Umfang der Altersversorgungsverpflichtungen bewerten die Fachgremien jedoch als materiell nachrangig. Auch die seit 2011 beobachteten Sterblichkeitsverbesserungen, die hinter den in den Richttafeln unterstellten Trends zurückbleiben, ändern an der Einschätzung nichts.

Für eine belastbare Bewertung der Entwicklung nach der Pandemie hält die zuständige Arbeitsgruppe mindestens zwei weitere Beobachtungsjahre für erforderlich.

Auch die Fachgremien des IDW befassen sich nun mit dem Ergebnisbericht.

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