Finale EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung veröffentlicht


Hintergrund:

Die neuen Leitlinien der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) sind am 30. Juni 2020 in Kraft getreten. Bereits im September 2019 berichteten wir im Rahmen der Konsultation auf unserer Website über die wesentlichen Änderungen.

Ziel der Leitlinien ist es, mit nachhaltigen und soliden Standards im Rahmen der Kreditvergabe und -überwachung eine hohe Kreditqualität in den Instituten sicherzustellen. Auch die finalen Leitlinien legen bei der Kreditvergabe besonderen Fokus auf die Umwelt‑, Sozial- und Governance-Faktoren (Environmental, Social and Governance: ESG).


Angepasste Übergangsbestimmungen:

Die Leitlinien sind ab dem 30. Juni 2021 anzuwenden. Aufgrund der Corona-Pandemie (COVID-19) und der daraus resultierenden Notwendigkeit, die Wirtschaft weiterhin mit Krediten versorgen zu können, sind allerdings einige Übergangsbestimmungen vorgesehen:

  • Für das Bestandsgeschäft gelten die Leitlinien ab dem 30. Juni 2022, sofern Neuverhandlungen oder Vertragsänderungen erforderlich sind.
  • Hinsichtlich der Datenanforderungen, des Überwachungsrahmens und der Infrastruktur wird eine Umsetzung zum 30. Juni 2024 eingeräumt.

Die EBA betont allerdings, dass die Notwendigkeit eines bereits vor diesen Zeitpunkten bestehenden angemessenen und vor allem wirksamen Risikomanagements von den Anpassungen unberührt bleibt.

Neben den besagten Übergangsbestimmungen enthalten die finalen Leitlinien im Vergleich zur Konsultationsfassung folgende weitere Anpassungen:

  • Konkretisierung und Harmonisierung von Begrifflichkeiten
  • Präzisierung des Proportionalitätsprinzips
  • Anpassung von Mindestanforderungen


Handlungsbedarf:

  • Gap-Analyse zwischen Ihren bestehenden schriftlichen Ordnungen und den Leitlinien sowie Aufsetzung eines Projekts zur zeitgerechten Implementierung und Umsetzung der Leitlinien
  • Kontrolle, ob Ihre Mitarbeiter über alle notwendigen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen (insbesondere hinsichtlich der Sicherheitenüberprüfung) verfügen
  • Überprüfung Ihrer Governance-Grundsätze und der Preisgestaltung
  • Optimierungen Ihrer Dateninfrastruktur in Bezug auf die Aktualität, Integrität und Transparenz von Daten sowie ihre automatisierte Abfrage und Auswertung, z. B. im Zusammenhang mit Stresstests
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