FAQ zu Rundschreiben 06/2019 (BA) – ZÄR im Anlagebuch – veröffentlicht


Hintergrund:

Die neuen „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ (EBA/GL/2018/02) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bewirkten eine erneute Überarbeitung des nationalen Rundschreibens. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 12. August 2019 das finale Rundschreiben 06/2019 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (ZÄR im AB) veröffentlicht, welches das Rundschreiben 09/2018 (BA) ablöst. Über die wesentlichen Änderungen berichteten wir in unserem Beitrag vom 9. Oktober 2019.

Am 8. Januar 2020 hat die BaFin FAQ zum Rundschreiben der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (06/2019) veröffentlicht.


Zentrale Fragen:

In den FAQ werden folgende zentrale Fragen beantwortet:

  • Nichthandelsbuchinstitute: Im Rundschreiben heißt es, dass alle für die Ermittlung wesentlichen, mit einem Zinsänderungsrisiko behafteten Geschäfte einzubeziehen sind. Gilt dieses Wesentlichkeitskriterium auch für Nichthandelsbuchinstitute?
  • NPE/NPL: Im Rundschreiben wird, wie auch in den EBA-Leitlinien, die Begrifflichkeit NPE (non-performing exposures) verwendet, in anderen Regelwerken dagegen meist NPL (non-performing loans). Verstehen sich diese Begriffe synonym?
  • Definition NPE: Wie lautet die Definition der EBA und wo genau ist diese zu finden?
  • NPE-Quote: Wie hat die Berechnung der NPE-Quote zu erfolgen?
  • Wesentlichkeitsgrenze für Fremdwährungspositionen: Wie ist diese Wesentlichkeitsgrenze zu überprüfen und wie ist sie zu interpretieren?

Die Fragen und Antworten sind einer Excel-Tabelle auf der BaFin-Seite zu entnehmen: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/FAQ/dl_faq_rs_1906_zaer_xlsx_ba.html.

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