EZB reformiert Aufsicht über interne Kreditrisikomodelle: Was Banken ab Oktober 2026 erwartet

Der Genehmigungsprozess für Änderungen an internen Kreditrisikomodellen wird grundlegend neu gestaltet. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 30. März 2026 angekündigt, bestimmte Modelländerungen künftig nicht mehr vorab, sondern nachträglich zu beurteilen – und macht damit einen zentralen Schritt hin zu einer schnelleren, risikobasierteren Bankenaufsicht. Für Institute, die den Internal-Rating-Based-Ansatz (IRB-Ansatz) nutzen, ergeben sich daraus konkrete operative Konsequenzen.

Vom Ex-ante- zum Ex-post-Verfahren

Bisher mussten Banken wesentliche Änderungen an ihren internen Modellen zur Berechnung von Eigenkapitalanforderungen vor der Umsetzung durch die EZB genehmigen lassen. Alte und neue Modelle mussten während des laufenden Prüfverfahrens parallel betrieben werden – ein ressourcenintensiver Prozess.

Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Banken wesentliche Modelländerungen bereits kurz nach Einreichung eines vollständigen Genehmigungsantrags anwenden. Voraussetzung ist laut EZB-Mitteilung, dass die interne Kontrollfunktion der Bank glaubwürdig bestätigt, dass das überarbeitete Modell die regulatorischen Anforderungen erfüllt und die Bank umsetzungsbereit ist. Der Parallelbetrieb alter und neuer Modelle entfällt damit.

Kapitalvorteil unter Vorbehalt: Der Floor

Führt eine Modelländerung zu niedrigeren Risikogewichten – und damit zu geringeren Eigenkapitalanforderungen –, gilt ein wichtiger Vorbehalt: Der resultierende Kapitalvorteil unterliegt einer Untergrenze (Floor). Laut EZB werden Genehmigungen für wesentliche Modelländerungen vorbehaltlich eines Floors von 98 Prozent der aktuellen Risikogewichte erteilt; bei wesentlichen Modellerweiterungen entspricht der Floor den aktuellen Risikogewichten.

Dieser Floor kann erst aufgehoben werden, nachdem die EZB das neue Modell im Rahmen einer gezielten Vor-Ort-Prüfung eingehend geprüft hat. In kritischen Fällen behält sich die EZB zudem ausdrücklich vor, am herkömmlichen Genehmigungsverfahren festzuhalten – in diesen Fällen bleibt die Vor-Ort-Prüfung Voraussetzung für die Umsetzung.

Risikobasierte Vor-Ort-Prüfungen statt Automatismus

Bislang löste eine wesentliche Modelländerung in der Regel automatisch eine Vor-Ort-Prüfung aus. Das ändert sich: Künftig konzentriert die EZB ihre Prüfaktivitäten auf Bereiche mit erhöhtem Risiko – etwa auf Modelle, die in horizontalen Analysen Ausreißerverhalten zeigen, oder auf Modelle, die in einem sich verändernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld Schwächen aufweisen könnten.

Im Jahr 2025 führte die EZB insgesamt 74 Vor-Ort-Prüfungen interner Modelle durch. Mehr als 90 Prozent davon entfielen laut EZB auf Banken, die Erstgenehmigungen oder wesentliche Modelländerungen beantragt hatten. Durch den neuen Ansatz sollen Ressourcen freigesetzt und proaktiver eingesetzt werden.

EBA überarbeitet Wesentlichkeitskriterien

Parallel zur EZB-Reform hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am selben Tag überarbeitete technische Regulierungsstandards (RTS) zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Modelländerungen veröffentlicht. Die Kriterien wurden neu kalibriert: Quantitative Schwellenwerte werden stärker gewichtet, qualitative Kriterien gezielter eingesetzt. Das Ergebnis: Die Zahl der als wesentlich eingestuften – und damit genehmigungspflichtigen – Änderungen soll sich erheblich verringern, ohne die aufsichtliche Transparenz zu beeinträchtigen.

Einordnung und Praxisrelevanz

Die Reform ist Teil der EZB-Agenda „Next-Level Supervision“ und steht im Kontext mehrjähriger Arbeiten zur Vereinheitlichung und Qualitätssicherung interner Modelle, darunter die gezielte Überprüfung interner Modelle zwischen 2016 und 2021 sowie das EBA-Repair-Programm für interne Modelle.

Für Banken, die den IRB-Ansatz nutzen, ergeben sich folgende Handlungsfelder:

Interne Kontrollfunktion stärken: Die Bestätigung der regulatorischen Konformität eines geänderten Modells liegt künftig primär bei der bankinternen Kontrollfunktion. Deren Qualität und Unabhängigkeit werden damit zu einem entscheidenden Faktor im Genehmigungsprozess.

Floor-Mechanismus einplanen: Modelländerungen, die zu niedrigeren Risikogewichten führen, entfalten ihren vollen Kapitaleffekt erst nach Abschluss der aufsichtlichen Vor-Ort-Prüfung. Das ist bei der Kapital- und Portfolioplanung zu berücksichtigen.

Wesentlichkeitseinstufung neu bewerten: Mit den überarbeiteten EBA-RTS dürfte sich der Kreis genehmigungspflichtiger Änderungen verkleinern. Bestehende interne Klassifizierungsprozesse sollten entsprechend überprüft werden.

Fazit

Die EZB-Reform vereinfacht und beschleunigt den Genehmigungsprozess für IRB-Modelländerungen – mit klaren Bedingungen und eingebetteten Sicherheitsmechanismen. Für die betroffenen Institute bedeutet das mehr operative Flexibilität, aber auch eine gestiegene Verantwortung der internen Modellvalidierung und Kontrollfunktion. Der Starttermin 1. Oktober 2026 lässt wenig Vorlaufzeit.

Wir unterstützen Banken und Finanzdienstleister bei der prüferischen Begleitung von Modellvalidierungsprozessen und der Einordnung regulatorischer Anforderungen. Sprechen Sie uns gerne an.

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