Die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien im Finanzsektor wächst weiter


IDW veröffentlicht Praxishinweis zur Prüfung der Umsetzung der europäischen Offenlegungsverordnung

ǀ In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) einen Praxishinweis veröffentlicht, der dem Abschlussprüfer als Orientierungshilfe zur Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) – in Verbindung mit der europäischen Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 – dienen soll. Die Offenlegungsverordnung schreibt vor, dass Anbieter von Finanzprodukten interessierten Anlegern künftig entscheidungsrelevante Informationen zur Nachhaltigkeit, den sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance – Umwelt, Soziales, Unternehmensführung), in einheitlicher Form zur Verfügung stellen müssen.

Der Praxishinweis kann nicht nur den Abschlussprüfern als Leitfaden dienen, wenn sie die Umsetzung der künftigen Offenlegungspflichten prüfen; auch Institute können dem Hinweis wichtige Informationen entnehmen, um entsprechende Lücken in ihrer Organisation aufzudecken und zu schließen.

Die Anforderungen aus Offenlegungs- und Taxonomieverordnung sind größtenteils bereits seit März 2021 durch die Institute umzusetzen. Vorrangiges Ziel der steigenden Anforderungen an die Offenlegung im Finanzdienstleistungssektor und das damit verbundene künftige Prüfungsvorgehen der Abschlussprüfer ist die Verhinderung von Greenwashing.


EZB-Klimastresstest

Die stetig steigende Bedeutung dieses Themas wird auch anhand des für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Stresstests der EZB zu klimabezogenen Risiken deutlich. In diesem Zusammenhang hat die EZB mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 die von ihr beaufsichtigten Institute darüber informiert, wie der geplante Klimastresstest ablaufen soll.

Der Stresstest wird aus drei Teilen bestehen:

  1. einem Fragebogen,
  2. der Bestimmung von Klimakennzahlen und
  3. der Durchführung eines Bottom-up-Stresstests.

Die Ergebnisse des Klimastresstests sollen in den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) integriert werden. Direkte Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen sind aktuell nicht zu erwarten.


Handlungsbedarf

  • Überprüfung der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Umsetzungsbedarf und -stand
  • Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien
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