BMF-Strategiepapier gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


Hintergrund:

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf Basis der supranationalen Risikoanalysen der EU-Kommission und der ersten Nationalen Risikoanalyse die gewonnenen Erkenntnisse über die spezifischen Risiken für Deutschland in einem Strategiepapier zusammengetragen, welches das System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) verbessern soll.


In elf Strategieschritten zum Ziel:

Das 23-seitige Papier umfasst elf Strategieschritte, die wir Ihnen nachfolgend schlagwortartig vorstellen. Um den Erfahrungsaustausch und den Informationsabgleich zu fördern und damit das Erkennen von Mustern und Typologien im Bereich GW/TF zu erleichtern, wird in folgenden Bereichen besonderer Wert auf Vernetzung gelegt:

  • auf Bundesebene
  • zwischen Bund und Ländern
  • zwischen verschiedenen Behörden(-ebenen)
  • zwischen Privatsektor und Behörden


1. Schritt: Ein ganzheitlicher Ansatz

  • Einrichtung eines „ressortübergreifenden Steuerungskreises zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (RÜST GW/TF) im Juni 2019 zum verstetigten Abstimmungs- und Priorisierungsprozess auf horizontaler Ebene


2. Schritt: Risikobasierte Schwerpunktsetzung

  • Weiterentwicklung der risikobasierten Geldwäscheaufsicht (vgl. Nationale Risikoanalyse)
  • Ständiger Austausch zwischen BaFin und Zentralbank sowie anderen europäischen Aufsichtsbehörden
  • Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin für den Banken- und Versicherungssektor  (2020)
  • Eckpunktepapier der Financial Intelligence Unit (FIU) zu Risikoschwerpunkten im Verdachtsmeldewesen


3. Schritt: Weiterentwicklung der FIU-Strukturen

  • Weitere Erkennung von Risikotrends und -mustern für die risikoorientierte Bekämpfung von GW/TF
  • Automatisierter Datenabgleich mit dem polizeilichen Informationsverbund, Zugriff auf Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und Abstimmung mit den Ländern
  • Analyse der Finanzflüsse und Stärkung der Sicherung von Vermögenswerten durch den Wirtschaftsprüfdienst (WPD) und die Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung (VIVA) als Zentralstelle
  • Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von Polizei und Zollkriminalamt (ZKA)
  • Anti Financial Crime Alliance (AFCA) – Strategischer Informationsaustausch zwischen Verpflichteten des Privatsektors und Behörden


4. Schritt: Risikobasierte Aufsicht

  • Ausbau der risikobasierten Prüfungsdichte (insbesondere im Bereich der Versicherungen, KVGen und Finanztransfergeschäfte)


5. Schritt: Zusammenarbeit mit den Ländern

  • Strukturelle Zusammenarbeit von Bund und Ländern (gesamtstaatlicher Ansatz zur Bekämpfung der GW/TF)
  • Regelmäßige Treffen der Länderaufsichtsbehörden des Nicht-Finanzsektors mit Bundesebene
  • „Best-Practice-Austausch“ der FIU zur Vernetzung der Aufsichtsbehörden der Länder (insbesondere Nicht-Finanzsektor)
  • Sensibilisierung des Nicht-Finanzsektors
  • Verstärkung des Bewusstseins für internationale Leitlinien und Standards (Verpflichtete und Aufsichtsbehörden)
  • Normative Maßnahmen im Rahmen der GwG-Novelle Ende 2019


6. Schritt: Neue Technologien

  • Weitere Ausstattung der BaFin mit weiteren Ressourcen für die fortschreitende Digitalisierung
  • Ausbau der Kenntnisse des BKA bzgl. „digitaler Finanzermittlung“ und Umgang mit „Big Data“ (digitalem Bereich von Kryptowährungen großer Tech-Unternehmen, Umtauschplattformen oder Wallet-Providern)
  • Gründung der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Geldwäscheprävention“ durch die BaFin


7. Schritt: Strafverfolgung

  • Seit 2017: bei Verurteilung auch Abschöpfung von Vermögen möglich, das durch andere als die abgeurteilten Taten oder für sie erlangt worden ist
  • Gewährleistung der effektiven Strafverfolgung durch weitere Steigerung und Prüfung vermögenssichernder Maßnahmen
  • Prüfung, ob weiterer Ressourcenbedarf bei Polizei und Justiz besteht – mit dem Ziel der Stärkung des verfahrensintegrierten Ansatzes
  • Personelle und ausstattungsbezogene Stärkung der GFG, des WPD und der VIVA im Clearing und Strafverfolgungsbereich (durch z. B. IT-Analysetools)
  • Aufnahme weiterer Vortaten sowie Erweiterung des Transparenzregisters um Suchmöglichkeiten
  • Erhöhung der personellen Ressourcen von Gerichten und Staatsanwaltschaften um 2.000 Stellen bis 2021


8. Schritt: Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen

  • Intensivierung nationaler und internationaler Zusammenarbeit
  • Ausbau Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) für den Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus und Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) für sonstige extremistische und terroristische Phänomenbereiche
  • Unterstützung einschlägiger Projekte zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Erarbeitung einer eigenständigen sektoralen Risikoanalyse mit Blick auf Non-Profit-Gesellschaften (NPOs)


9. Schritt: Finanzsanktionen

  • Überprüfung behördlicher Zuständigkeiten sowie vorhandener Kenntnisse und Sensibilisierungen bzgl. der Einhaltung von Finanzsanktionen bei Behörden


10. Schritt: Europäischer Rahmen

  • Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit von GW-Aufsichtsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten auf EU-Ebene


11. Schritt: Ausbau internationalen Engagements

  • Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, des Europarats und auf Ebene von G7 und G20
  • Unterstützung der Counter ISIS Finance Group (CIFG), der Anti-IS-Koalition, des Global Counter Terrorism Forums und der bilateralen Terrorismuskonsultationen
  • Übernahme internationaler Aufgaben durch das „Kompetenzzentrum Geldwäsche“ des BKA bei EMPACT-Projekten und die FIU im Rahmen der Egmont Group (weltweiter Zusammenschluss von 164 FIUs)

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