Bekanntmachungen der BaFin und ESMA: Mittelfristziele bis 2025 und Prüfungsschwerpunkte 2022


Mittelfristziele der BaFin bis 2025

ǀ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. November 2021 die nachfolgenden zehn gleichrangigen Mittelfristziele ihrer Aufsichtstätigkeit bekannt gegeben. Diese Ziele basieren auf den Risiken im Finanzsektor und zeigen die Richtschnur und die Schwerpunkte im aufsichtlichen Handeln der BaFin für die Jahre 2022 bis 2025 auf:

1. Stabilität und Sicherheit
Dieses Ziel umfasst insbesondere die Förderung der Stressresistenz aufseiten der Institute – sowohl hinsichtlich der Kapital- als auch der Liquiditätsausstattung. Der Fokus der BaFin liegt dabei auf eigenen Szenario-Analysen. Weiterhin wird die Prüfung der Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen, insbesondere im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung, Bestandteil der künftigen Aufsichtstätigkeit sein.

2. Operative Resilienz
Vor allem die immer stärker zunehmenden Cyberrisiken sollen in den Mittelpunkt gerückt werden. Darüber hinaus werden die  Änderungen im Risikoprofil der Institute, die aus der zunehmenden Aufspaltung der Wertschöpfungsketten resultieren, betrachtet.

3. Problemunternehmen
Schwache Unternehmen gilt es, frühzeitig zu identifizieren. Außerdem sollen unmittelbare und sichtbare Korrekturmaßnahmen durch die BaFin ergriffen werden.

4. Geldwäscheprävention
Die BaFin wird ihre Aufsicht in Zusammenarbeit mit allen geldwäscherelevanten Stellen intensivieren, um die Anfälligkeit des europäischen Finanzsektors für Geldwäsche weiterhin zu reduzieren. Geprüft wird, ob angemessene, wirksame Kontrollen und Systeme zur Verhinderung von Geldwäsche vorgewiesen werden können.

5. Verbraucherschutz
Das erklärteZiel ist eine besser informierte Bevölkerung durch eine adressatengerechte Kommunikation, um diese vor Übervorteilung zu schützen. Des Weiteren soll eine abschreckende Wirkung auf unseriöse Anbieter erzielt werden.

6. Marktaufsicht
Ziel der BaFin ist es zudem, eine wirksame, einstufige Bilanzkontrolle zu etablieren, um verbotene Marktpraktiken und eine aggressive Bilanzpolitik abschreckend zu unterbinden.

7. Nachhaltigkeit
Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen ihrer Aufsicht wird sich die BaFin künftig weiter auf die Analyse und Beschränkung finanzieller Risiken für die beaufsichtigten Unternehmen sowie auf die Einhaltung von Offenlegungsvorschriften konzentrieren. Außerdem soll zum Schutz der Verbraucher vor allem eine irreführende Vermarktung (Greenwashing) bekämpft werden.

8. Innovationen
Hier liegt der Fokus auf demEinsatz von künstlicher Intelligenz im Finanzwesen. Ziel ist es, die Anwendung neuer Technologien zu unterstützen, ohne den technologiegetriebenen Risiken unangemessen Raum zu geben und ohne bestimmte Technologien zu bevorzugen.

9. Modernisierung und mutige Aufsichtskultur
Ziel der BaFin ist es, die eigenen Arbeitsweisen weiterzuentwickeln sowie die Effizienz und Qualität ihrer Aufsichtsarbeit durch Digitalisierung und moderne Technologien zu steigern.

10. Personalentwicklung
Diesbezüglich hebt die BaFin die innerbehördliche und internationale Mobilität bei der Personalentwicklung sowie die Förderung der Leistungskultur hervor.


Prüfungsschwerpunkte der ESMA für 2022

Am 29. Oktober 2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Prüfungsschwerpunkte für 2022 veröffentlicht. Diese sollten bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für 2021 besonders berücksichtigt werden. Im Fokus werden vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie und klimabezogene Sachverhalte stehen.

Bei den europäischen Prüfungsschwerpunkten für IFRS-Abschlüsse 2021 handelt es sich konkret um:

  • Auswirkungen der Corona-Pandemie: Sorgfalt bei der Bewertung und vor allem Transparenz in der Berücksichtigung längerfristiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Bezug auf Bilanzierung und Berichterstattung
  • Klimabezogene Sachverhalte: Konsistenz zwischen den Informationen im IFRS-Abschluss und den nicht finanziellen Informationen über klimabezogene Themen, Einbeziehen von Klimarisiken und Transparenz bei deren Bewertung sowie eine eindeutige Bewertung hinsichtlich der Wesentlichkeit von Klimarisiken
  • Bewertung erwarteter Kreditverluste: Erwartung detaillierter und ergänzender (Anhang-)Angaben zum Prozess der Risikovorsorge für eine höhere Transparenz bei der Bewertung erwarteter Kreditverluste

Darüber hinaus gibt die ESMA folgende Empfehlungen zu den nicht finanziellen Informationen:

  • Auswirkungen der Corona-Pandemie: Transparente Darstellung von Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nicht finanzielle Leistungsindikatoren sowie auf die Informationen über mögliche strukturelle Veränderungen im ursprünglichen Geschäftsmodell
  • Einfluss des Klimawandels: Darstellung klimabezogener Maßnahmen, der Konzepte und deren Ergebnisse

Des Weiteren gibt die ESMA den Hinweis, dass die gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Offenlegungspflichten zu erfüllen sind. Demnach sind in der nicht finanziellen Berichterstattung künftig Angaben über Art und Umfang ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten erforderlich. Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 werden jedoch noch vereinfachte Offenlegungspflichten der Taxonomie-Verordnung gelten; die volle Berichtspflicht gilt erst für das Geschäftsjahr 2023.

Die ESMA hebt überdies hervor, dass gemäß Art. 4 der Transparenzrichtlinie ab dem Geschäftsjahr 2021 alle Finanzberichte im European Single Electronic Format (ESEF) zu erstellen sind.


Handlungsbedarf

  • Berücksichtigung der von der BaFin bekannt gegebenen Mittelfristziele im Sinne eines Hinweises auf die künftige Schwerpunktsetzung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten
  • Berücksichtigung der europäischen Prüfungsschwerpunkte bei Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für 2021 sowie der Empfehlungen für die nicht finanziellen Informationen
  • Umsetzung der in Art. 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten und Umstellung der Finanzberichterstattung auf ESEF
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