Die BaFin hat am 13. November 2025 ihr Rundschreiben zu den Mindestanforderungen für die Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) veröffentlicht. Ziel ist es, die Abwicklungsfähigkeit von Instituten zu stärken, für die ein Bail-in-Abwicklungsinstrument vorgesehen ist. Damit setzt die BaFin die Anforderungen aus der Konsultation 16/2025 sowie dem Vorgänger-Rundschreiben 02/2024 fort und aktualisiert diese im Einklang mit den neuesten europäischen Standards.
Zielgruppe und Anwendungsbereich
Das Rundschreiben richtet sich an:
- Alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist.
- Es gilt nicht für Institute oder Gruppenunternehmen, deren Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
Damit stellt die BaFin klar, dass der Fokus auf der planbaren Abwicklung von solventen Instituten liegt, bei denen ein Bail-in ein Instrument der Krisenbewältigung darstellt.
Neuerungen gegenüber der Vorgängerversion
Die wichtigste Änderung im aktuellen MaBail-in-Rundschreiben ist die Angleichung an das „Minimum Bail-in Data Template“ (MBDT) des Single Resolution Board (SRB), veröffentlicht im November 2024. Dazu gehören:
- Einheitliche Datenanforderungen für die Abwicklung (inklusive „Country Annex“ für Deutschland)
- Anpassungen, um die Praxisrelevanz und Vergleichbarkeit der Daten auf EU-Ebene zu verbessern
- Präzisierungen, die sicherstellen, dass Institute die Anforderungen effizient und konsistent umsetzen können
Durch die Aktualisierung wird die Vorgängerversion 02/2024 ergänzt und weiterentwickelt, um gesetzliche Vorgaben und europäische Standards zu harmonisieren.
Bedeutung für Banken und Finanzdienstleister
Das Rundschreiben stärkt die Abwicklungsfähigkeit und bereitet Institute auf mögliche Bail-in-Maßnahmen vor, die im Krisenfall greifen. Eine sorgfältige Umsetzung ist dabei entscheidend, um:
- die Integrität des Finanzsystems zu sichern
- die Anforderungen des SRB und der BaFin zu erfüllen
- die Transparenz für Aufsicht und Stakeholder zu gewährleisten
Banken und gruppenangehörige Unternehmen sollten die neuen Anforderungen in ihren internen Prozessen berücksichtigen und bestehende Abwicklungspläne entsprechend anpassen.
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