Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer Veröffentlichung am 4. Dezember 2023 angekündigt, bei der Überprüfung der Konzernabschlüsse für das Jahr 2023 verstärkt auf die Darstellung von Geschäftsmodellen und Steuerungssystemen im Lagebericht zu achten. In diesem Zusammenhang betont die BaFin die Notwendigkeit, dass der Lage- oder Konzernlagebericht umfassende, verlässliche und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsmodell eines Unternehmens oder Konzerns enthält.
Seit Anfang 2022 ist die BaFin allein für die Kontrolle der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen verantwortlich, nachdem das bisherige zweistufige Verfahren als unzureichend bewertet wurde. Die kommenden Bilanzkontrollverfahren werden sich auf Stichproben- und Anlassprüfungen konzentrieren, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Lage- bzw. Konzernlagebericht gelegt wird.
Der Bericht soll Dritten die Möglichkeit geben, sich selbst ein umfassendes Bild von der Lage eines Unternehmens oder Konzerns zu machen. Dies erfordert Informationen über Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse. Die Geschäftsleitung muss zudem erläutern, wie sie das Unternehmen oder den Konzern steuert und welche Leistungsindikatoren zur Messung der Fortschritte verwendet werden. Besonders relevant ist dabei auch die Einbeziehung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren in das Steuerungssystem.
Bereits im Oktober 2023 legte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcer fest. Dabei stehen die Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten sowie des makroökonomischen Umfelds auf die Finanzberichterstattung im Mittelpunkt dieser Prüfungen.
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