Das Rundschreiben (10/2024) der BaFin vom 3. Dezember 2024 behandelt die Identifikation und Regulierung von Hochrisikostaaten, die Mängel im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Solche Defizite gefährden das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität. Die BaFin stellt klar, dass insbesondere Staaten wie Nordkorea, Iran und Myanmar weiterhin als Hochrisikostaaten gelten. Sie fordert Finanzinstitute auf, verstärkte Sorgfaltspflichten in ihren Geschäftsbeziehungen zu diesen Ländern anzuwenden, um Risiken zu minimieren.
Hintergrund
Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Rundschreiben zu Hochrisikostaaten, um Finanzinstitute und andere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) auf dem Laufenden zu halten. Die Grundlage für die Klassifikation dieser Staaten bilden:
- EU-Länderlisten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675: Diese Verordnung basiert auf Artikel 9 der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 und identifiziert Drittstaaten mit hohem Risiko aufgrund strategischer Mängel im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention.
- Länderlisten der FATF (Financial Action Task Force): Hierzu gehören die Listen zu „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action” und „Jurisdictions under Increased Monitoring”. Diese bewerten Staaten basierend auf ihrer internationalen Zusammenarbeit und den bestehenden Risiken.
Die wichtigsten Punkte im Rundschreiben umfassen:
- Hochrisikostaaten:
Länder, die aufgrund strategischer Mängel in der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung von der Europäischen Union und der Financial Action Task Force (FATF) als hochriskant eingestuft werden. Hierzu zählen aktuell unter anderem Nordkorea, Iran und Myanmar. - FATF-Erklärungen und Maßnahmen:
Die FATF hat insbesondere für Nordkorea und Iran Maßnahmen gegen diese Länder gerichtet, unter anderem mit der Aufforderung, Geschäftsbeziehungen zu unterbrechen und Sorgfaltspflichten zu verschärfen. Myanmar wird speziell in Bezug auf humanitäre Hilfe und legitime gemeinnützige Aktivitäten berücksichtigt. - Rechtsfolgen und BaFin-Maßnahmen:
Die BaFin verlangt, dass alle relevanten Verpflichteten nach dem GwG (Gesetz über die Bekämpfung von Geldwäsche) bei Geschäftsbeziehungen mit den genannten Hochrisikostaaten mindestens verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden. Für Länder wie Nordkorea und Iran fordert die BaFin, dass Geschäftsbeziehungen und Transaktionen gemeldet werden. Es gibt auch spezifische Anforderungen für Tochtergesellschaften und Zweigstellen von Banken in diesen Ländern. - Prävention:
Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass keine illegalen oder verdächtigen Transaktionen aus diesen Ländern durchgeführt werden und dass alle zusätzlichen Prüfmaßnahmen dokumentiert werden.
Die BaFin verweist auf ihre Allgemeinverfügungen vom 13. Mai 2020, die die Anzeigepflichten bei Geschäften mit Nordkorea und dem Iran regeln. Zudem behält sie sich vor, bei Bedarf weitere regulatorische Schritte einzuleiten.
Das Rundschreiben ersetzt frühere Mitteilungen und stellt sicher, dass die finanziellen Risiken, die von hochriskanten Staaten ausgehen, weiterhin streng überwacht und adressiert werden.