Die Bundesregierung treibt die Entlastung von Unternehmen im Bereich der Lieferkettenregulierung voran. Bereits der Koalitionsvertrag hatte eine spürbare Reduzierung des bürokratischen Aufwands im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angekündigt. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 03.09.2025 wurde nun der Weg für eine umfassende Anpassung des Gesetzes bereitet.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt klare Entlastungen: Die bisherige gesetzliche Pflicht zur Erstellung und Einreichung eines jährlichen Berichts soll vollständig entfallen – und zwar rückwirkend. Gleichzeitig sollen neun von insgesamt dreizehn Ordnungswidrigkeitstatbeständen gestrichen werden. Auf dieser Grundlage nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unmittelbar Anpassungen in seiner Aufsichtspraxis vor.
Konsequenzen für Unternehmen: Was ändert sich jetzt?
Die geplante Novellierung führt zu drei sofort wirksamen Verfahrensänderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Einstellung der Berichtskontrollen
Die Prüfung der Unternehmensberichte nach §§ 12 und 13 LkSG wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Ausbau des Dialog- und Unterstützungsansatzes
Neben dem schon bestehenden dialogorientierten Prüfverfahren kündigt die Behörde weitere Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen an. Vorgesehen sind u. a.:
- zusätzliche Umsetzungshilfen und Leitfäden
- verstärkte Zusammenarbeit mit Unternehmen und branchenbezogenen Initiativen
Einschränkung der Bußgeldverhängung
Für laufende und zukünftige Ordnungswidrigkeiten sollen Bußgelder nur noch in Ausnahmefällen verhängt werden. Entscheidungsmaßstab ist der politische Auftrag aus dem Koalitionsvertrag:
Sanktionen sollen nur bei schwerwiegenden Vorwürfen ausgesprochen werden.
Die Behörde kündigt an, ihr Aufgriffsermessen äußerst restriktiv auszuüben. Bußgelder sollen als Ultima Ratio nur dann verhängt werden, wenn gravierende Menschenrechtsverletzungen tatsächlich eingetreten sind.
Entwicklungen auf europäischer Ebene
Parallel zur deutschen Gesetzesinitiative hat das Europäische Parlament am 13.11.2025 eine Position zur Vereinfachung der europäischen Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) beschlossen. Diese dient als Grundlage für die anstehenden Trilog-Verhandlungen.
Damit laufen nationale und europäische Reformbestrebungen zeitlich und inhaltlich zusammen.
Hintergrundhinweise des BAFA
Bereits am 01.10.2025 hatte das BAFA einen ersten Hinweis zur bevorstehenden Neuausrichtung der Aufsicht veröffentlicht. Diese Mitteilung bildet den Rahmen für die nun eingeleiteten Schritte und verweist auf den geplanten Übergang zu stärker beratenden und kooperativen Elementen der Aufsichtspraxis.
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