Am 25. Oktober 2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Rundschreiben zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden (GvK) veröffentlicht. Damit werden die entsprechenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA/GL/2017/15) in die nationale Aufsichtspraxis integriert und gleichzeitig bisherige aufsichtsrechtliche Vorgaben abgelöst.
Vor allem die Aspekte ‚Kontrollverhältnis‘ und ‚Wirtschaftliche Abhängigkeit‘ werden als Tatbestandsmerkmale für eine Zusammenfassung zu einer GvK nach Artikel 4 Abs. 1 Nr. 39 der europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) näher konkretisiert. In erster Linie stehen die Großkreditvorschriften nach Teil 4 der CRR im Fokus der Änderungen bzw. Klarstellungen. Aber auch andere Vorgaben der CRR, technischer Standards, der EBA-Leitlinien oder des Kreditwesengesetzes, die auf den einheitlichen GvK-Begriff zurückgreifen, sind von den neuen Regelungen betroffen. In diesem Zusammenhang sind bei den Instituten weitreichende Anpassungen auf operativer und prozessualer Ebene erforderlich. Die Umsetzung des Rundschreibens 14/2018 soll bereits zum 1. Januar 2019 erfolgen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der Auswirkungen für Ihr Institut, der Identifizierung von Umsetzungslücken und der Ableitung von Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus werden wir in unserer Newsletter-Ausgabe 4/2018 einen Beitrag zu den wesentlichen Änderungen des finalen BaFin-Rundschreibens veröffentlichen.
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