EU-Bankenkapitalrahmen: EBA schlägt gezielte Vereinfachungen vor

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA will den EU-Bankenkapitalrahmen vereinfachen. Ein neuer Bericht zeigt, wie sich die zahlreichen Kapitalanforderungen für Banken besser aufeinander abstimmen lassen. Die EBA setzt dabei nicht auf eine grundlegende Reform, sondern auf gezielte Änderungen bei mikroprudenziellen, makroprudenziellen und abwicklungsbezogenen Vorgaben.

Ziel ist ein übersichtlicherer Kapitalrahmen, der die Widerstandsfähigkeit der Banken erhält und zugleich den regulatorischen Aufwand reduziert.

Komplexer Kapitalrahmen nach der Finanzkrise

Die Reformen nach der Finanzkrise haben die Eigenkapitalausstattung europäischer Banken deutlich gestärkt. Gleichzeitig ist ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Kapitalanforderungen entstanden. Dazu gehören mikroprudenzielle Vorgaben, makroprudenzielle Puffer und Anforderungen für die Abwicklung von Instituten.

Die EBA hat das Zusammenspiel dieser Instrumente bereits im Rahmen früherer Untersuchungen zur sogenannten Stacking Order analysiert. Auch die Task Force on Efficiency befasste sich mit Möglichkeiten, die Regulierung effizienter zu gestalten.

Für die nun vorgeschlagenen Anpassungen nennt die EBA vier Leitprinzipien. Der Kapitalrahmen soll widerstandsfähig bleiben, internationale Standards einhalten, proportionaler und zugleich effizienter werden.

Trennung mikroprudenzieller Anforderungen

Bei den mikroprudenziellen Instrumenten will die EBA die bestehenden Bausteine grundsätzlich beibehalten. Dazu gehören Pillar 1, die Pillar 2 Requirement P2R und die Pillar 2 Guidance P2G.

Ihre Aufgaben sollen jedoch klarer voneinander abgegrenzt werden. Makroprudenzielle Elemente sollen aus diesem Instrumentarium herausgelöst werden. Zudem schlägt die EBA eine Vereinfachung der Verschuldungsquote vor.

Zusammenführung von Kapitalpuffern

Eine wesentliche Änderung betrifft die makroprudenziellen Kapitalpuffer. Der antizyklische Kapitalpuffer und der Systemrisikopuffer sollen zu einem einheitlichen, freisetzbaren Puffer zusammengeführt werden.

Damit würde die Zahl der parallel bestehenden Puffer sinken. Die makroprudenzielle Steuerungswirkung soll dabei erhalten bleiben. Auch den Rahmen für andere systemrelevante Institute will die EBA überarbeiten.

MREL und TLAC im Abwicklungsrahmen

Bei den Abwicklungsanforderungen richtet sich der Reformvorschlag vor allem auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten MREL.

Die EBA schlägt eine stärkere Annäherung an die international vereinbarte Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit TLAC vor. Parallel geführte Kennzahlen könnten entfallen. Dadurch soll der Abwicklungsrahmen leichter nachvollziehbar werden.

Bedeutung für Banken

Die EBA will die Zahl der regulatorischen Überschneidungen verringern, ohne das nach der Finanzkrise erreichte Schutzniveau abzusenken. Für Banken könnten sich daraus vor allem bei Kapitalplanung und Meldewesen Veränderungen ergeben.

Besonders relevant sind die geplante Zusammenführung der Kapitalpuffer und die Anpassungen bei MREL. Auch die klarere Abgrenzung von P2R und P2G könnte die Anwendung der Anforderungen vereinfachen.

Der Bericht trägt die Kennung EBA/REP/2026/12 und ist Teil der laufenden Arbeiten der EBA zur Steigerung der Effizienz und zur Vereinfachung der Bankenregulierung.

Fazit

Die EBA setzt beim EU-Bankenkapitalrahmen auf gezielte Vereinfachungen statt auf einen grundlegenden Umbau. Die bestehenden Instrumente sollen besser aufeinander abgestimmt und Überschneidungen reduziert werden.

Für Banken sind insbesondere die geplante Zusammenführung des antizyklischen Kapitalpuffers mit dem Systemrisikopuffer sowie die Straffung von MREL relevant. Beide Änderungen könnten Auswirkungen auf Kapitalplanung und Meldewesen haben.

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