Die EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) tritt 2026 in ihre operative Phase ein und hat mit dem ersten Mehrjahresplan (Single Programming Document) für 2026 bis 2028 einen verbindlichen Fahrplan vorgelegt. Für Kreditinstitute und Finanzdienstleister ergeben sich daraus konkrete Vorbereitungspflichten – insbesondere im Hinblick auf die geplante direkte Aufsicht ab 2028. Welche Schwerpunkte AMLA setzt und was Marktteilnehmer jetzt wissen müssen, zeigt dieser Überblick.
Strategische Ziele der AMLA bis 2028
Laut dem am 4. Februar 2026 veröffentlichten Single Programming Document (SPD) verfolgt die AMLA drei übergeordnete Ziele:
- Vollendung eines EU-weit einheitlichen Regelwerks (Single Rulebook)
- Stärkung der Konvergenz in der Aufsicht über nationale Behörden
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Financial Intelligence Units (FIU)
Zur Umsetzung dieser Ziele definiert der Mehrjahresplan fünf Arbeitsfelder:
- Erfüllung regulatorischer Kernmandate,
- Vorbereitung der direkten Aufsicht,
- Operationalisierung des FIU-Rahmenwerks,
- Schaffung der Grundlagen für die indirekte Aufsicht sowie
- Aufbau von Risikorahmen.
Regulatorische Mandate 2026: 24 von 40 Standards geplant
Im laufenden Jahr will die AMLA 24 der insgesamt 40 vorgesehenen Mandate des EU-AML/CFT-Regelwerks (Anti-Money Laundering und Combating the Financing of Terrorism) erfüllen. Diese Mandate umfassen Regulatory Technical Standards (RTS), Implementing Technical Standards (ITS) sowie Leitlinien. Schwerpunkte bilden dabei Vorgaben zur Kundenidentifizierung (Customer Due Diligence) und zur Ausgestaltung von Geschäftsbeziehungen.
Die AMLA verfolgt nach eigenen Angaben dabei das Prinzip der Vereinfachung, um die regulatorischen Anforderungen für Marktteilnehmer klarer und praktisch handhabbar zu gestalten.
Direkte Aufsicht ab 2028: Auswahlverfahren läuft
Ein zentrales Element des SPD ist die Vorbereitung der direkten Aufsicht durch AMLA. Ab dem Jahr 2028 soll die Behörde bis zu 40 besonders bedeutende Finanzinstitute innerhalb der EU unmittelbar beaufsichtigen. Die Auswahl dieser Institute ist für das Jahr 2027 vorgesehen und basiert auf einer Risikoanalyse- und Auswahlmethodik, die noch im Jahr 2026 fertiggestellt werden soll.
In diesem Zusammenhang hat die AMLA am 16. März 2026 ein Datenerhebungspaket veröffentlicht, mit dem ihre Risikobewertungsmodelle getestet und kalibriert werden sollen. Ausgewählte Institute – die bereits durch ihre nationalen Aufsichtsbehörden benachrichtigt wurden – waren aufgefordert, ihre Daten bis zum 22. April 2026 einzureichen. Die Datenerhebung wurde in enger Abstimmung mit nationalen Aufsichtsbehörden und den teilnehmenden Instituten entwickelt und umfasst eine Auslegungsnote, eine Meldeschablone sowie ergänzende Schulungsunterlagen.
Laut AMLA sind qualitativ hochwertige Daten aus dem Privatsektor eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau eines belastbaren Auswahlmodells und einer EU-weit einheitlichen Methodik zur Risikobewertung.
FIU-Zusammenarbeit und IT-Modernisierung
Im Bereich der FIU-Kooperation plant AMLA gemeinsame Analysen, harmonisierte technische Standards sowie erste Peer Reviews. Das IT-System FIU.net, das den grenzüberschreitenden Austausch von Finanzinformationen innerhalb der EU unterstützt, soll bis 2027 modernisiert werden.
Indirekte Aufsicht und Aufsichtskonvergenz
Das SPD sieht ferner den Aufbau eines gemeinsamen Aufsichtsmodells für nationale Behörden vor. Dazu zählen ein einheitliches Aufsichtshandbuch sowie thematische Prüfungen zur Förderung der Aufsichtskonvergenz – auch im nicht-finanziellen Sektor.
Personalaufbau und organisatorische Entwicklung
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, wächst die AMLA erheblich: Die Mitarbeiterzahl soll von 120 Ende 2025 auf 432 bis Ende 2027 steigen. Parallel dazu investiert die Behörde in den Ausbau ihrer IT-Infrastruktur und internen Governance-Strukturen.
Fazit
Das Single Programming Document der AMLA markiert den Übergang von der Aufbau- zur Lieferphase der Behörde. Für Kreditinstitute und Finanzdienstleister sind insbesondere die Fortschritte bei den technischen Standards zur Kundenidentifizierung sowie das laufende Auswahlverfahren für die direkte Aufsicht ab 2028 relevant. Institute, die noch nicht an der Datenerhebung teilgenommen haben oder nicht benachrichtigt wurden, sind nach AMLA-Angaben nicht Teil der aktuellen Übung – sollten die Entwicklungen jedoch im Blick behalten, da das künftige Regelwerk alle in den Anwendungsbereich fallenden Institute betrifft.
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