Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf der IDW-Stellungnahme „Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW ERS FAB 18) veröffentlicht (siehe IDW Life 01.2025, S. 79 ff.).
Zentrale Inhalte des Entwurfs
1. Anpassungen aufgrund geänderter Rechtslage
Der Entwurf reagiert auf die gesetzlichen Änderungen durch das MoPeG und das KöMoG, die neue Anforderungen an die handelsrechtliche Bilanzierung von Beteiligungen stellen.
2. Überarbeitung der Behandlung von Vermögensauskehrungen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der bilanziellen Behandlung von Vermögensauskehrungen, einschließlich sogenannter Liquiditätsausschüttungen. Diese betreffen die Ebene des Gesellschafters und erfordern differenzierte Regelungen, um die korrekte Abbildung im Jahresabschluss sicherzustellen.
3. Zugangsbewertung bei Sachzuzahlungen
Erstmals enthält die Stellungnahme präzise Vorgaben zur Zugangsbewertung von Beteiligungen, wenn Sachzuzahlungen durch den Gesellschafter in die Beteiligungsgesellschaft erfolgen. Dies schafft Klarheit für eine bisher nur unzureichend geregelte Thematik.
4. Sonstige Klarstellungen
Der Entwurf sieht darüber hinaus weitere Ergänzungen und Klarstellungen vor, um offene Fragen der Bilanzierung von Beteiligungen zu adressieren.
Empfehlung zur Anwendung
Obwohl sich die Stellungnahme noch im Entwurfsstadium befindet, empfiehlt der FAB, den IDW ERS FAB 18 bereits jetzt anzuwenden. Unternehmen, die von den Änderungen durch MoPeG und KöMoG betroffen sind, können so frühzeitig sicherstellen, dass ihre Jahresabschlüsse den neuen Anforderungen entsprechen.
Frist zur Stellungnahme
Interessierte Kreise haben die Möglichkeit, bis zum 31. Mai 2025 eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abzugeben. Dies bietet die Gelegenheit, Praxiserfahrungen und offene Fragestellungen in die finale Version der Stellungnahme einfließen zu lassen.
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