Meldung kritischer IKT-Drittdienstleister für DORA

Die europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (ESA) haben die Anforderungen an die Informations- und Meldepflichten nationaler Behörden im Rahmen des Digital Operational Resilience Act (DORA) präzisiert. Mit diesem Rechtsakt soll die digitale operationale Widerstandsfähigkeit von EU-Finanzunternehmen und ihren IKT-Drittdienstleistern verbessert werden.

Wichtige Fristen und Anforderungen

  1. Meldepflicht bis 30. April 2025
    Nationale Behörden müssen bis zu diesem Datum Register angeben, die Informationen über vertragliche Vereinbarungen zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten.
  2. Start der Aufsicht
    Seit dem Inkrafttreten von DORA am 17. Januar 2025 werden die ESA zusammen mit den nationalen Behörden die Aufsicht über kritische IKT-Dienstleister übernehmen.

Ziele von DORA

DORA zielt darauf ab, die operative Resilienz des Finanzsektors zu stärken (wir berichteten). Dies umfasst:

  • Identifikation kritischer IKT-Dienstleister,
  • Überwachung von Risiken, die durch Abhängigkeiten von externen Dienstleistern entstehen,
  • Sicherstellung der Stabilität und Sicherheit der IT-Infrastruktur von Finanzunternehmen.

Rolle der ESA

Die ESA wird zusammen mit den nationalen Behörden:

  • kritische IKT-Drittdienstleister identifizieren,
  • die Einhaltung von DORA-Vorgaben überwachen,
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängen.

Fazit

Finanzunternehmen sollten ihre Vertragsbeziehungen zu IKT-Dienstleistern frühzeitig überprüfen und sicherstellen, dass sie die neuen Melde- und Dokumentationsanforderungen erfüllen.

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