Die Finanzbehörden wollen tausende Airbnb-Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehung überprüfen. Aus diesem Grund hat sich Deutschland mit einem Auskunftsersuchen an Irland, den EU-Sitz von Airbnb, gewandt. Die Finanzbehörden fordern die Herausgabe der Daten zur Überprüfung, ob die entsprechenden Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angegeben wurden. Es müsse der Steuerpflichtige ermittelt werden, um eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen.
Unterstützung gab es vom Bundesfinanzministerium sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, der das Vorge hen begrüßte, um gegen die illegale Ferienwohnungsvermietung vorzugehen. Bei illegaler Vermietung droht ertappten Vermietern eine Steuernachzahlung für die letzten 10 Jahre zzgl. 6 Prozent Verzugszins pro Jahr plus Strafbescheid und Ordnungsgeld. Außerdem unterliegen Vermietungsleistungen zu Ferienzwecken grundsätzlich der Umsatzsteuer.
Je nach Lage der vermieteten Wohnung könnten auch Zweitwohnsitzsteuer oder Kurtaxen nachgezahlt werden müssen. Wer künftig in Hamburg oder Berlin bei Airbnb legal Wohnraum vermietet, wird automatisch beim Finanzamt gemeldet. Dies geschieht über die Bezirksämter, bei denen die Anbieter eine Register- bzw. Wohnraumschutznummer beantragen müssen.
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