Regierungsentwurf Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Umsetzung EU-Richtlinien und Stärkung des Finanzstandorts

Am 29. Oktober 2025 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung europäischer Investmentfondsrichtlinien in nationales Recht und die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Insbesondere sollen Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, Berichterstattungspflichten und die Kreditvergabe durch Investmentfonds geregelt werden.

Umsetzung europäischer Richtlinien

Der Gesetzentwurf setzt die Änderungen folgender EU-Richtlinien um:

  • Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)
  • Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie)

Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der neuen Richtlinie (EU) 2024/927, die insbesondere folgende Bereiche abdeckt:

  • Übertragungsvereinbarungen zwischen Fonds und Verwahrstellen
  • Liquiditätsrisikomanagement zur Sicherstellung ausreichender Liquidität
  • Aufsichtliche Berichterstattung gegenüber Behörden
  • Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen
  • Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIFs).

Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen, wodurch Anbieter von geschlossenen Fonds Bürgerbeteiligungen, beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien, leichter anbieten können.

Anpassungen bestehender Gesetze

Mit dem Entwurf werden auch bestehende nationale Gesetze angepasst, darunter:

  • KAGB – Kapitalanlagegesetzbuch
  • KWG – Kreditwesengesetz
  • WpHG – Wertpapierhandelsgesetz
  • WPiG – Wirtschaftsprüferordnung

Diese Anpassungen berücksichtigen die EMIR-Verordnung (EU 2024/2987), die den Rechtsrahmen für das Clearing durch zentrale Gegenparteien (CCPs) in der EU überarbeitet. Ziel ist es, übermäßige Risikopositionen von Marktteilnehmern gegenüber Drittstaaten zu verringern und das Clearing innerhalb der EU zu stärken.

Bedeutung für die Praxis

Für Fondsanbieter, Investoren und Finanzdienstleister ergeben sich durch den Entwurf mehrere praktische Implikationen:

  • Bessere Rechtsklarheit bei der Fondsstrukturierung und im Risikomanagement
  • Erleichterung der Beteiligung von Privatanlegern an geschlossenen Fonds
  • Stärkung der Regulierungs- und Aufsichtsinfrastruktur durch einheitliche Melde- und Berichtspflichten
  • Anpassung des Clearingprozesses an EU-Standards, um Risiken gegenüber Drittstaaten zu minimieren

Der Entwurf befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Die finale Fassung wird voraussichtlich die oben genannten Punkte weiter konkretisieren.

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