Gegenstand:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards „Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (IDW EPS 521 n. F.)“ verabschiedet. Der Standardentwurf beinhaltet eine noch nicht abschließend abgestimmte Berufsauffassung.
- In dem Entwurf werden vor allem die Neuerungen durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), mit dem die MiFID II in nationales Recht umgesetzt wurde, berücksichtigt.
- Um auf eine einheitliche Vorgehensweise in Prüfungen hinzuwirken, werden außerdem die Mindestanforderungen an durchzuführende Prüfungshandlungen – insbesondere für die grundsätzlich in allen Teilbereichen vorzunehmende Systemprüfung mit ihren Funktionstests – sowie an Stichproben- und Einzelfallprüfungen dargestellt.
- Zudem werden die Anforderungen an die Berichterstattung im Prüfungsbericht einschließlich des Fragebogens verdeutlicht; dazu enthält der EPS 521 n. F. die Mustergliederung eines Prüfungsberichts.
Obgleich der Prüfungsstandard noch nicht final verabschiedet wurde, wird eine Anwendung des IDW EPS 521 n. F. ausgesprochen.
Handlungsbedarf:
Da zu erwarten ist, dass der EPS 521 n. F. auf alle kommenden Prüfungen angewendet wird, ist es empfehlenswert, dass sich die nach § 89 WpHG prüfungspflichtigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen schon vorbereitend bei ihrem Prüfer über zu erwartende Änderungen informieren: sowohl in Bezug auf die Prüfungsplanung und -durchführung als auch hinsichtlich der Berichterstattung.
Veröffentlicht in Allgemein