Neues BaFin-Rundschreiben zu Hochrisikostaaten veröffentlicht (RS 04/2022)

Hochrisikostaaten


Hintergrund

ǀ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit dem Rundschreiben 04/2022 (GW) vom 24. März 2022 erneut die Liste der Länder aktualisiert, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisikostaaten).

Hierbei bezieht sich die BaFin auf die zuletzt geänderten Länderlisten der EU und FATF (Financial Action Task Force) und ordnet darüber hinaus Maßnahmen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für Verpflichtete an, die an Geschäftsvorfällen mit Hochrisikostaaten beteiligt sind.


Was ist neu?

Gegenüber dem zuvor veröffentlichten Rundschreiben 15/2021 vom 11. November 2021 (wir berichteten) ergaben sich folgende Änderungen:

  • Die vormals nur in dem FATF-Bericht („Jurisdictions under Increased Monitoring“) vertretenen Länder Burkina Faso, Cayman Islands, Haiti, Myanmar/Birma, Philippinen, Senegal, Südsudan, Jordanien und Mali sind nun auch in die EU-Liste (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675, in der zuletzt geänderten Fassung) aufgenommen worden.
  • Neu im FATF-Bericht hinzugekommen sind die Vereinigten Arabischen Emirate.

Insgesamt bezieht sich die BaFin aktuell auf die folgenden 29 Hochrisikostaaten:

Nordkorea, Iran, Afghanistan, Albanien, Barbados, Burkina Faso, Cayman Islands, Haiti, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Malta, Marokko, Myanmar/Birma, Nicaragua, Pakistan, Panama, Philippinen, Senegal, Simbabwe, Syrien, Südsudan, Trinidad und Tobago, Uganda, Vanuatu, Jordanien, Mali, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.


Handlungsbedarf

  • Prüfung, ob das eigene Unternehmen an Geschäftsvorfällen mit Hochrisikostaaten beteiligt ist, und ordnungsgemäße Anwendung der von der BaFin abgeleiteten Maßnahmen
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