Neuer Prüfungsstandard IDW PS 527: Aufsichtliche Geldwäscheprüfung

Mit Veröffentlichung im Oktober 2024 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Prüfungsstandard IDW PS 527 verabschiedet. Er regelt die Anforderungen an die aufsichtliche Geldwäscheprüfung gemäß § 29 Abs. 2 KWG und stellt damit einen eigenständigen Rahmen für diese spezielle Prüfung dar.

Anwendungsbereich

IDW PS 527 richtet sich an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des KWG. Damit sind insbesondere Banken, Bausparkassen sowie Finanzdienstleister erfasst, die unter die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Kreditwesengesetzes fallen.

Obwohl der Standard formal nur für diese Institutsgruppen gilt, hat das IDW bereits klargestellt, dass die Prüfungsgrundsätze auch für andere beaufsichtigte Unternehmen – wie Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapier- und Zahlungsinstitute oder Kryptodienstleister – als Orientierung dienen können. Dabei sind jeweils die branchenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Inhaltliche Schwerpunkte

Der Prüfungsstandard definiert die wesentlichen Anforderungen an die Planung, Durchführung und Berichterstattung der Aufsichtlichen Geldwäscheprüfung. Dazu gehören:

  • Festlegung von Prüfungsbeginn, Berichtszeitraum und Prüfungsturnus unter Beachtung der Vorgaben der PrüfbV,
  • Durchführung von Organisationsprüfungen und weiteren Prüfungshandlungen,
  • Dokumentation und Nachweisführung,
  • Berichterstattung gegenüber dem geprüften Institut und den Aufsichtsbehörden, einschließlich der erforderlichen Klassifizierung von Feststellungen im Erfassungsbogen zur PrüfbV.

Anwendungszeitpunkt

Der Standard ist erstmals verpflichtend für Berichtszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.
Er kann beim IDW erworben werden.

Bedeutung für die Praxis

Für beaufsichtigte Institute bedeutet der neue Standard, dass die Anforderungen an die Aufsichtliche Geldwäscheprüfung klar strukturiert und verbindlich geregelt sind. Wirtschaftsprüfer erhalten mit IDW PS 527 ein eigenes, auf die Besonderheiten der Geldwäscheprävention zugeschnittenes Prüfungsinstrument.

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