Am 20. November 2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf zur Überarbeitung des Rundschreibens 07/2015 (WA) – Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften – zur Konsultation gestellt.
In dem neuen Rundschreiben beschreibt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern und geht auf die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach § 216 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für Immobilien in offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie für Immobilien-Gesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB ein. Zudem stellt die BaFin ein neues Anzeigeschreiben für einen besseren und effektiveren Nachweis der Voraussetzungen an die Bestellung externer Bewerter zur Verfügung.
Die BaFin verdeutlicht, dass das Rundschreiben unmittelbar und ausschließlich für die Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften gilt. Allerdings wird darauf verwiesen, dass die dargestellten Grundsätze auch bei der Bestellung externer Bewerter für andere Vermögensgegenstände angewendet werden könnten.
Stellungnahmen werden bis zum 18. Dezember 2018 erwartet.
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