Geldwäschebekämpfung: Veröffentlichungen der BaFin


Hintergrund:

Im Mai ergaben sich einige Anpassungen und Hinweise durch die BaFin bezüglich der Verhinderung von Finanzstraftaten. Die folgenden Veröffentlichungen sollten Verpflichtete beachten.


1. Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise

Am 18. Mai 2020 hat die BaFin die neuen, an die 5. EU-Geldwäscherichtlinie angepassten Auslegungs- und Anwendungshinweise veröffentlicht. Neben redaktionellen Änderungen ergaben sich vor allem Ergänzungen bezüglich der Neuregelungen des Transparenzregisters und der Aufbewahrungsfrist. Auf der Website der BaFin ist eine Änderungsfassung zu finden, die eine schnelle Übersicht über alle Neuanpassungen bietet.


2. Hinweisblatt zum Kryptoverwahrgeschäft

Die BaFin hat am 14. Mai 2020 ein Merkblatt – „Geldwäscherechtliche Hinweise für Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen, als Neu-Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG)“ – veröffentlicht, das auf die (seit Anfang 2020) neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung Kryptoverwahrgeschäft eingeht. Mit dem Merkblatt soll den dadurch Neu-Verpflichteten eine Orientierung gegeben werden, welche Pflichten sie durch das GwG zu erfüllen haben. Gleichzeitig sollen häufige Fragen beantwortet werden. Geklärt wird zum Beispiel, wer Verpflichteter ist und wie die drei Säulen der Geldwäscheprävention – Risikomanagement, Kundensorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen – anzuwenden sind.


3. Rundschreiben zu Hochrisiko-Staaten

Das BaFin-Rundschreiben 03/2020 (GW) vom 13. Mai 2020 zu Hochrisiko-Staaten betrifft aktuelle Änderungen bezüglich Drittstaaten, die als ebensolche Hochrisiko-Staaten gelten. Im Rahmen der fortlaufenden Länderprüfungen durch die FATF und die FATF Regionalgruppen (FSRBs) haben sich nämlich auch weiterhin bei einzelnen Ländern Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF gezeigt, auf die im Rundschreiben eingegangen wird.


4. Rundschreiben zu Prüfungsberichtsverordnungen

Mit dem am 6. Mai 2020 veröffentlichten Rundschreiben 2/2020 (GW) konkretisiert die BaFin die bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen hinsichtlich des Prüfungs- und Berichtszeitraums sowie des Prüfungsturnus für die Berichterstattung, und zwar über die institutsseitig getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen. Das Rundschreiben geht dabei auf die Anwendung des ein- bzw. zweijährigen Prüfungs- und Berichtsturnus ein – sowohl in Bezug auf die Risikolage des Instituts als auch unter Beachtung der Nationalen Risikoanalyse.


Handlungsbedarf:

Überprüfen Sie, ob Sie die aktualisierten Anforderungen voll erfüllen. Relevanz dürften die Veröffentlichungen haben für den Kundenannahme- und -datenaktualisierungsprozess, die Länderrisikoeinschätzung, den Prüfungsplan der Internen Revision sowie alle Bereiche, die Gegenstand einer Geldwäscheprüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sind.

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