BMF veröffentlicht Erlass zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Januar 2025 eine überarbeitete Fassung des Erlasses zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (Umwandlungssteuer-Erlass – UmwStE) veröffentlicht. Der neue Erlass ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 11. November 2011 und findet auf alle offenen Fälle Anwendung.

Anwendungsbereich und Änderungen

Grundsätzlich gilt der neue UmwStE für alle offenen Fälle. Sollte sich die Rechtslage zwischen dem Zeitpunkt der steuerlichen Verwirklichung eines Umwandlungstatbestands und dem 2. Januar 2025 maßgeblich geändert haben, wird der neue Erlass jedoch nur insoweit angewendet, als er nicht im Widerspruch zur jeweils gültigen Rechtslage steht.

Präzisiert werden unter anderem die Vergleichbarkeit ausländischer Umwandlungen, die Anwendung von § 4f und § 4g EStG bei Verstrickungen sowie Details zur Buchwertfortführung bei Abwärtsverschmelzungen und Organschaften.

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