Der IDW-Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat im Februar 2026 einen Entwurf zur Überarbeitung der bestehenden Stellungnahme zur Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente nach HGB veröffentlicht. Für Kreditinstitute, Emittenten und Investoren, die strukturierte Finanzinstrumente in ihren Bilanzen halten oder ausgeben, können sich aus dem Entwurf IDW ERS FAB 22 relevante Änderungen in der handelsrechtlichen Bewertungspraxis ergeben. Der Entwurf steht bis zum 31. Juli 2026 zur Kommentierung offen.
Hintergrund: Warum wird IDW RS HFA 22 überarbeitet?
Die bisherige Verlautbarung IDW RS HFA 22 stammt aus dem Jahr 2015. Laut IDW fehlte dieser Fassung bislang eine konzeptionelle Ableitung aus den handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen des HGB. Dieser Mangel trat insbesondere bei der Beurteilung neuartiger Finanzinstrumente zutage – etwa bei originären Finanzinstrumenten mit nachhaltigkeitsbezogenen Ausstattungsmerkmalen.
Der FAB hat deshalb am 23. Februar 2026 den Entwurf IDW ERS FAB 22 verabschiedet, der die Vorgängerregelung konzeptionell neu fundiert.
Anwendungsbereich: Was sind strukturierte Finanzinstrumente im Sinne des Entwurfs?
IDW ERS FAB 22 erfasst Vermögensgegenstände mit Forderungscharakter sowie entsprechende Verbindlichkeiten, bei denen ein Basisinstrument – etwa eine Darlehensforderung, ein Schuldscheindarlehen oder eine Anleihe – mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Finanzinstrument verbrieft ist oder nicht.
Kennzeichnend ist, dass die Zahlungsströme des strukturierten Instruments – ganz oder teilweise – aufgrund des eingebetteten Derivats ähnlichen Schwankungen ausgesetzt sind wie die Zahlungsströme eines freistehenden Derivats. Der Entwurf gilt sowohl für den Erwerber bzw. Gläubiger als auch für den Emittenten bzw. Schuldner solcher Instrumente.
Kernkonzept: Trennungspflicht auf Basis des Imparitätsprinzips
Das neue Konzept des FAB stützt sich im Wesentlichen auf das handelsrechtliche Imparitätsprinzip. Für die Beurteilung, ob ein strukturiertes Finanzinstrument getrennt zu bilanzieren ist, stellt IDW ERS FAB 22 auf zwei zentrale Fragen ab:
Frage 1 – Andersartigkeit der Risiken: Weist das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument andersartige Risiken auf?
Frage 2 – Kompensationsmöglichkeit: Können bilanziell zu berücksichtigende vorhersehbare Risiken und Verluste aus dem Basisinstrument oder dem eingebetteten Derivat durch eine Wertsteigerung des jeweils anderen Instruments vollständig oder teilweise kompensiert werden?
Ergibt die Prüfung, dass eine Kompensation nicht möglich ist, sind Basisinstrument und eingebettetes Derivat grundsätzlich getrennt voneinander zu bilanzieren.
Fazit
Mit IDW ERS FAB 22 legt der FAB eine konzeptionell überarbeitete Grundlage für die handelsrechtliche Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente vor. Die Rückanbindung an das Imparitätsprinzip des HGB soll insbesondere die Beurteilung neuartiger Instrumente auf eine klarere methodische Basis stellen. Für betroffene Institute empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Entwurf, um ggf. eigene Stellungnahmen einzubringen und die internen Bilanzierungsprozesse rechtzeitig anzupassen.
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