Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Dezember 2025 das Rundschreiben 13/2025 (GW) zu Hochrisikostaaten veröffentlicht. Es richtet sich an alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland und informiert über Staaten, die Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung aufweisen. Für Finanzinstitute und Unternehmen sind die im Rundschreiben beschriebenen Maßnahmen essenziell, um Risiken im internationalen Zahlungsverkehr und Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikoländern angemessen zu steuern.
Inhalt des Rundschreibens
Das Rundschreiben behandelt zwei Kernaspekte:
- Hochrisikostaaten laut EU- und FATF-Listen
- Grundlage bildet die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 in Verbindung mit Artikel 9 der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849).
- Die EU-Kommission ermittelt Drittländer mit hohem Risiko unter Berücksichtigung strategischer Mängel und der neuesten FATF-Berichte („Jurisdictions under Increased Monitoring“).
- Beispiele aktueller Hochrisikostaaten: Nordkorea, Iran, Myanmar.
- Die FATF hat in ihrer Erklärung vom 24. Oktober 2025 insbesondere auf Nordkorea, Iran und Myanmar hingewiesen, da erhebliche Mängel in den nationalen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungssystemen bestehen und Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (FATF, 24.10.2025).
- Rechtsfolgen und Maßnahmen für Verpflichtete
- Nordkorea: Geschäftsvorfälle mit Bezug zu Nordkorea unterliegen verstärkten Sorgfaltspflichten (§ 15 Abs. 5 GwG). Dazu gehört u. a. die sorgfältige Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und die Prüfung von Korrespondenzbanken.
- Iran: Verstärkte Sorgfaltspflichten analog zu Nordkorea; Zweigstellen und Tochterunternehmen im Iran unterliegen fortlaufend erhöhter Aufsicht.
- Weitere Hochrisikostaaten laut Delegierter Verordnung: Verpflichtete müssen ebenfalls verstärkte Sorgfaltspflichten umsetzen, wobei humanitäre Transaktionen nicht eingeschränkt werden sollen (z. B. bei Myanmar).
- Länder nur unter Beobachtung durch FATF: Hier bestehen keine unmittelbaren Handlungspflichten, jedoch sollte das Länderrisiko bei internen Risikobewertungen berücksichtigt werden.
Das Rundschreiben ersetzt frühere Veröffentlichungen der BaFin zu Hochrisikostaaten und verweist zudem auf die Nationalen Risikoanalysen sowie auf die auf der Homepage der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Sanktionen im Kapital- und Zahlungsverkehr (BaFin, 01.12.2025).
Praktische Relevanz für Finanzinstitute
Finanzinstitute, Versicherungen und andere nach dem GwG verpflichtete Unternehmen müssen die Vorgaben umsetzen, um den regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. Das Rundschreiben:
- Stärkt die präventive Risikoüberwachung bei internationalen Geschäftsbeziehungen.
- Verbindet die EU- und FATF-Liste mit konkreten Sorgfaltsmaßnahmen.
- Verhindert regulatorische Verstöße und schützt die Integrität des Finanzsystems.
