Kryptomärkteaufsichtsgesetz: BaFin-Konsultation zur neuen Anzeigenverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) treibt die Umsetzung des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes weiter voran. Am 29.09.2025 hat die Aufsicht einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der regelt, wie Institute künftig ihre gesetzlich vorgesehenen Anzeigen übermitteln müssen. Damit begann das offizielle Konsultationsverfahren.

Einheitliche Anzeigenprozesse für Kryptomarkt-Institute

Der Verordnungsentwurf beschreibt detailliert, in welcher Form und mit welchen Unterlagen Meldungen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz einzureichen sind. Ziel ist es, die Prozesse für die anzeigepflichtigen Institute zu vereinfachen und gleichzeitig eine einheitliche Bearbeitung durch die Aufsicht zu gewährleisten.

Standardisierte Formulare geplant

Um die Erstellung und Einreichung der Anzeigen für die Marktteilnehmer zu erleichtern, will die BaFin künftig standardisierte Formulare bereitstellen. Diese orientieren sich an den bereits bekannten Formularen aus dem KWG- und ZAG-Bereich.

Damit soll erreicht werden:

  • vereinheitlichte Anzeigeformate,
  • weniger Aufwand für Institute,
  • schnellere und effizientere Beurteilung durch die Aufsicht.

Orientierung an bestehenden Aufsichtsstrukturen

Die Struktur der neuen Kryptomarkt-Anzeigenverordnung lehnt sich eng an die bestehenden Regelungen zu Anzeigen und Unterlagen nach Kreditwesengesetz (KWG) und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) an.

Durch die Verwendung vergleichbarer Vorgaben schafft die BaFin eine konsistente Systematik über verschiedene Aufsichtsbereiche hinweg. Für Institute, die bereits in anderen regulierten Feldern tätig sind, erleichtert dies den Umgang mit den neuen Anforderungen erheblich.

Konsultation und Beteiligungsmöglichkeiten

Interessierte Marktteilnehmer – insbesondere Spitzenverbände, Inhaber und Erwerbsinteressenten – konnten Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf einreichen. Stellungnahmen waren bis zum 29. Oktober 2025 per E-Mail möglich.

Die BaFin betonte, dass sie Feedback zu den geplanten Erleichterungen ausdrücklich begrüßt, um die Praxisnähe der Verordnung sicherzustellen.

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