BaFin ermöglicht digitale Erfüllung geldwäscherechtlicher Anzeigepflichten

Seit dem 13. Juni 2025 können Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ihre Anzeigepflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung digital über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin erfüllen. Damit wird ein neuer Standard für eine schnelle, sichere und nachweisbare Kommunikation mit der Aufsicht gesetzt.

Hintergrund der Anzeigepflichten

Gemäß § 7 Abs. 4 GwG sind von der BaFin beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet, die Bestellung und Abberufung von Geldwäschebeauftragten sowie deren Stellvertretern der Aufsicht im Voraus anzuzeigen. Dies betrifft insbesondere die Verpflichteten nach § 50 Nr. 1 und Nr. 2 GwG, also die Unternehmen, die direkt unter BaFin-Aufsicht stehen.

Neues Fachverfahren auf der MVP-Plattform

Mit dem Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ stellt die BaFin erstmals eine digitale Lösung bereit, um diese Anzeigen einzureichen. Das Verfahren ist so gestaltet, dass Meldungen nicht nur schneller, sondern auch rechtssicher und nachvollziehbar erfolgen können.

Eine detaillierte Anleitung zur Abgabe der Anzeige ist auf der BaFin-Website abrufbar. Zudem wird der Verweis in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum GwG (AuA AT, Kapitel 3.2.1) angepasst.

Bedeutung für beaufsichtigte Unternehmen

Für Banken und Finanzdienstleister bringt das neue Verfahren erhebliche Erleichterungen im Meldeprozess. Statt papiergebundener oder aufwendiger Kommunikation können Meldungen nun effizient digital eingereicht werden. Dies stärkt die Praxisnähe und Transparenz im Umgang mit den Anforderungen des GwG.

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