IDW zur neuen Definition von Public Interest Entities (PIE) im Code of Ethics

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich mit der überarbeiteten Definition des Begriffs „Public Interest Entities“ (PIE) im Code of Ethics des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) auseinandergesetzt. Die Änderungen haben direkte Relevanz für Prüfungsgesellschaften sowie Banken und Finanzdienstleister, insbesondere im Hinblick auf regulatorische Anforderungen und Prüfungsstandards.

1. Hintergrund zur neuen PIE-Definition des IESBA

Das IESBA hat im April 2022 eine neue Definition von PIE im Rahmen seines Code of Ethics verabschiedet. Diese Definition gilt für Prüfungen von Abschlüssen, die für Berichtsperioden mit Beginn am oder nach dem 15. Dezember 2024 durchgeführt werden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Ziel der Überarbeitung war es, die Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung bei Unternehmen mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung zu stärken.

2. Wesentliche Änderungen aus Sicht des IDW

Laut Einschätzung des Hauptfachausschusses des IDW sind durch die neue Definition nicht mehr als PIE zu klassifizieren:

  • Unternehmen, deren Aktien, Anteile oder Schuldverschreibungen ausschließlich im Freiverkehr gehandelt werden,
  • kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, sofern diese unter keine gleichwertige Regulierung wie in der EU fallen.

Diese Einschätzung wurde 2024 publiziert und betrifft unmittelbar die Anwendung des IESBA Code of Ethics durch deutsche Wirtschaftsprüfer und prüfende Stellen.

3. Keine Auswirkungen auf IDW-Prüfungsstandards

Die geänderte PIE-Definition des IESBA ist noch nicht in die internationalen Prüfungs- und Qualitätsmanagementstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) übernommen worden. Dort gilt weiterhin die Definition von „Listed Entities“ (kapitalmarktnotierte Unternehmen).

Somit bleiben auch die entsprechenden Regelungen in den IDW Qualitätsmanagementstandards sowie den deutschen Umsetzungen der internationalen Prüfungsstandards (ISA [DE], IDW PS) zunächst unverändert.

4. Aktueller Stand beim IAASB – PIE-Track-2-Projekt

Der IAASB hat sich am 10. Februar 2025 im Rahmen einer Post-Exposure Consultation erneut mit dem Thema befasst. In dieser Konsultation spricht sich der IAASB gegen die Übernahme der IESBA-Definition von PIE aus und beabsichtigt, weiterhin an dem Begriff der „Listed Entities“ festzuhalten – mit einer geplanten Umbenennung in „Publicly Traded Entity“.

Das IDW hat sich mit einer Stellungnahme vom 28. März 2025 am sogenannten PIE-Track-2-Projekt beteiligt. Die Eingabe unterstützt grundsätzlich die Absicht des IAASB, warnt jedoch vor praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung und kritisiert die unzureichende Koordination mit dem IESBA. Das IDW betont, dass einheitliche Definitionen erforderlich seien, um Unsicherheiten bei der Anwendung der Standards zu vermeiden.

5. Fazit: Handlungsbedarf für Prüfungseinheiten und Finanzunternehmen

Für deutsche Banken, Finanzdienstleister und deren Prüfer bedeutet die neue PIE-Definition des IESBA eine präzise Abgrenzungspflicht bei der Klassifizierung als PIE. Die Unterschiede zwischen IESBA- und IAASB-Definitionen erfordern eine sorgfältige Analyse der jeweiligen Anwendungsbereiche.

Wichtig: Die IESBA-Definition betrifft derzeit nur die Anwendung des Code of Ethics und nicht die internationalen Prüfungsstandards. Eine automatische Übertragung der neuen Definition auf weitere Standards erfolgt nicht.

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