Geldwäscheprävention: Subnationale Risikoanalyse (SRA 2.0)


Hintergrund:

Die nationalen und internationalen Anforderungen (FATF-Standards, IWF-Prüfung, Gemeinsame Leitlinien der ESAs) an die Prävention von Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF) sowie deren Aufsicht sind permanent gestiegen.

Die Abteilung GW bei der BaFin analysiert und bewertet die GW-/TF-Risiken, denen der inländische Finanzsektor aktuell ausgesetzt ist und leitet entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der festgestellten Risiken ab. Dabei greift sie auf Erkenntnisse aus der Aufsichtspraxis zurück. Für die aktuelle Subnationale Risikoanalyse (SRA 2.0) konnte die BaFin nun auch die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse berücksichtigen.

Ziel der SRA 2.0 ist die Etablierung eines starken risikobasierten Aufsichtsansatzes (RBA) nach internationalen Standards, um die Aufsicht der als am höchsten identifizierten Risiken bestmöglich mit den vorhandenen Ressourcen zu verbinden.


Die SRA 2.0 beinhaltet im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Zum ersten Mal wurden der Banken- und Nichtbanken-Finanzsektor einer gemeinsamen, eingehenden Risikoanalyse (Teil 2 der SRA) unterzogen und einer einheitlichen, abteilungsweiten Aufsichtsstrategie (Teil 3 der SRA) zugeführt.
  • Dabei sieht das Aufsichtsprogramm neben institutsbezogenen auch sektor- und produktbezogene Maßnahmen vor.


Folgende Produkte werden derzeit mit den höchsten GW-/TF-Risiken eingestuft:

  • Produkte mit Bezug zu Bargeld und bargeldähnlichen Vermögenswerten
  • Finanztransfergeschäft
  • Produkte mit Bezug zu innovativen Technologien
  • Korrespondenzbankgeschäft
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