Hintergrund:
Am 12. August 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das finale Rundschreiben 6/2019 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch veröffentlicht. Das Rundschreiben enthält erweiterte Vorgaben für die Berechnung von aufsichtlichen Zinsschockszenarien und löst das Rundschreiben 9/2018 (BA) ab.
Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere:
- Zusätzliche Zinsszenarien
- Änderungen bei der Fremdwährungsaggregation
- Laufzeitabhängige Zinsuntergrenze
- Berücksichtigung von notleidenden Forderungen
- Erweiterte Meldepflichten gemäß FinaRisikoV
Mit dem neugefassten Rundschreiben setzt die BaFin weite Teile der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs von 2018 in nationales Recht um. Außerdem gelten die seit dem 1. Januar 2018 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen neuen Regeln zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch.
Das überarbeitete Rundschreiben setzt die EBA-Leitlinien vor allem so um, dass keine Anpassungen vorgenommen werden müssen, welche von den Instituten nach einer Veröffentlichung der neuen europäischen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V) und -verordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II) voraussichtlich wieder rückgängig gemacht werden müssten.
Die Vorgaben sind erstmalig zum Meldestichtag 31. Dezember 2019 zu berücksichtigen.
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